Madoff-Affäre: OGH verurteilt Bank Austria
Der Mega-Krimi um den US-Anlagebetrüger Bernard „Bernie“ Madoff hat der UniCredit Bank Austria eine pikante Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht. Im Mittelpunkt steht der Herald USA Fund mit Sitz im Steuerparadies Cayman Islands, in den ein österreichischer Anleger Ende November 2007 über einen Vermögensberater rund 60.000 Euro investierte. Laut Aktenlage war die Bank Austria Repräsentant und Prospektkontrollorin des Herald Fonds in Österreich. Das gesamte Vermögen des Fonds wurde über sogenannte „Managed Accounts“ von Bernie Madoffs Firma BMLIS verwaltet und verwahrt. Oder anders gesagt: Das gesamte Vermögen war in einer Hand. Das war laut Höchstgericht auch der Bank Austria bekannt.
SuperGau eingetreten
Im Jahr 2008 stellte es sich heraus, dass Madoff ein gigantisches Schneeball-System („Ponzi-Scheme“) betrieb, keinerlei Veranlagungen durchgeführt hatte, und dass das ihm zugeflossene Milliarden-Vermögen großteils nicht mehr vorhanden war. Das heißt: Er hatte die Gelder neuer Anleger dazu verwendet, um fällige Zahlungen an Alt-Kunden durchzuführen.
Der geschädigte Herald-Anleger wollte sein Geld zurück und klagte die Bank Austria. Und er bekam in allen drei Gerichtsinstanzen Recht. Der OGH wies die außerordentliche Revision der Bank Ende November 2014 ab. Dieses OGH-Urteil (5 Ob 26/14f) könnte auch für andere Anlegerverfahren eine wichtige Rolle spielen. Denn: Bisher hatte die Bank Austria in Sachen Madoff die rechtlich besseren Karten. In den meisten Fällen ging es aber um den viel größeren Primeo Fonds, den die Bank Austria hierzulande vertrieb. Die Bank Austria konnte sieben OGH-Urteile zu ihren Gunsten buchen.
Der feine Unterschied
Nun hat sich der rechtliche Wind gedreht. Die besagten Primeo-Urteile griffen nun die Höchstrichter auf, um die Unterschiede zum aktuellen Fall aufzuzeigen: Wurde im Verkaufsprospekt des Primeo Fonds „ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass der Primeo Fonds seit seiner Gründung von einem Manager, sprich Madoff bzw. Madoffs Firma, in Form eines Managed Accounts geführt wird, gibt es diesen Hinweis laut OGH beim Herald Fund nicht.
„Dieser Hinweis fehlt im hier zu beurteilenden Prospekt nicht nur, sondern der Herald-Prospekt verklausuliert die Tatsache, dass der Manager ohne jede Kontrolle über das Vermögen gänzlich verfügungsberechtigt ist“, kritisieren die Höchstrichter. Auch sei die Formulierung, dass der Fonds Managern „das Vermögen des Fonds zuteilen kann“ missverständlich formuliert. Es ist also von Managern in der Mehrzahl die Rede.
"Verschleierter Umstand"
Ein Prospektkontrollor hat laut OGH die formale Vollständigkeit der Prospektangaben und die vom Fonds-Emittenten zur Verfügung gestellten Unterlagen stichprobenartig zu überprüfen. „Er haftet zwar nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern für erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen“, stellen die OGH-Richter klar.
Im vorliegenden Fall wird der Bank Austria aber ein "grobes Verschulden" als Prospektkontrollorin angelastet. "Das bestehende Veruntreuungsrisiko erhöht sich dabei auch durch den im Prospekt verschleierten Umstand, dass seit Gründung des Fonds nur ein Manager bestellt war, der dadurch de facto über das gesamte Fondsvermögen ohne jegliche Kontrolle verfügen konnte", heißt es im Höchstgericht-Urteil. "Der Anleger hätte nicht investiert, wäre die mangelnde Trennung offengelegt worden, weil ihm dann sein Berater von der Veranlagungsentscheidung abgeraten hätte."
"Vehement verteidigen"
„Die Bank Austria hat die aktuelle Entscheidung bezüglich des Herald Funds verwundert zur Kenntnis genommen, welche mit den sieben bisher zugunsten der Bank Austria ergangenen Entscheidungen des Höchstgerichts in Zusammenhang gesehen werden muss“, heißt es dazu aus der Bank. „Die Bank Austria wird sich weiter in allen Verfahren, die mit dem Madoff-Betrug in Verbindung stehen, vehement verteidigen.“
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