Lebensversicherungen: Branche begrüßt umstrittene Novelle

Manfred Rapf, Versicherungsverbands-Chef
Versicherungsverbands-Chef Rapf: "Ewiges Rücktrittsrecht schädigt auch treue Kunden".

Noch vor der Sommerpause des Parlaments will die Regierung, wie berichtet, das lebenslange Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen im Fall von falscher oder fehlender Belehrung mit Wirkung Anfang 2019 einschränken. Während die Konsumentenschützer darüber erbost sind, zeigt sich die Versicherungswirtschaft erfreut. „Der Konsumentenschutz geht bisher weit über das Ziel hinaus“, sagt Manfred Rapf vom Versicherungsverband (VVO).

Bis dato ist es einigen Konsumenten, die aus ihrem Vertrag aussteigen wollen, auf Basis eines Urteils des Obersten Gerichtshofs gelungen, ihr gesamtes Kapital plus vier Prozent Zinsen zurückbekommen. Konsumentenschützer sehen das Urteil als Basis für alle Versicherungsnehmer an. Dem widerspricht Rapf vehement. „Das ist eine Falschinformation. Es gibt bisher rund 100 Verfahren in Österreich und nicht alle Urteile waren im Sinne der Konsumenten.“ Man könne daher nicht sagen, das Ergebnis sei klar. Die Novelle sei somit wichtig und richtig.

Nicht nur im Sinne der Versicherungen, so Rapf, sondern auch aller Lebensversicherungs-Kunden. „Das ewige Rücktrittsrecht schädigt alle Kunden.“ Denn die Gewinnbeteiligung schrumpfe damit für alle.

Weniger Geld

Grob falsch sei auch, dass Versicherte ihrer Rechte beraubt würden. Auch weiterhin könnten Kunden beispielsweise vier Wochen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Neu bzw. klargestellt werden soll hingegen, dass wer bei falscher Belehrung innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss zurücktritt, die eingezahlten Prämien zurückbekommt – aber ohne Zinsen. Bei Rücktritt ab dem zweiten Jahr soll es nur noch den Rückkaufswert (in der Regel 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) geben.

Dass die Versicherungen bei Finanzminister Hartwig Löger, zuvor Vorstand bei der UNIQA, leichter Gehör für ihre Wünsche fanden, stellt Rapf in Abrede. „Das hat damit gar nichts zu tun.“

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