Corona-Kurzarbeit: 500 Millionen Euro zu viel ausbezahlt

Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit wieder gestiegen
Rechnungshof stellte gravierende Mängel bei den Kontrollen zwischen März 2020 und Ende März 2021 fest. Richtlinie wurde in diesem Zeitraum zwölf mal adaptiert.

Der Rechnungshof (RH) hat bei der Überprüfung der Corona-Kurzarbeit für den Zeitraum März 2020 bis Ende März 2021 gravierende Mängel festgestellt. In der Antragsphase 1 bis Ende Mai 2020 sei es "zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro" gekommen, heißt es im am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht.

Laut RH wurde zu Beginn ein Berechnungsmodell angewandt, das nicht geeignet war. Die Festlegung des Berechnungsmodells der Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe in Phase 1 sei "unter großem Zeitdruck" erfolgt. Die Abwicklung der Kurzarbeit habe für das Arbeitsmarktservice (AMS) "eine außerordentliche administrative Herausforderung" bedeutet. "Ab Sommer 2020 gelang es, den Abwicklungsprozess zu stabilisieren und zu professionalisieren", so die RH-Prüfer.

Geänderte Vorgaben

Den Abwicklungsaufwand für das AMS erhöhten zusätzlich die mehrfach geänderten Vorgaben zur Corona-Kurzarbeitsbeihilfe zwischen März 2020 und März 2021. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie vom 19. März 2020 wurde laut Rechnungshof bis Ende März 2021 zwölfmal - häufig rückwirkend - adaptiert.

Der Rechnungshof vermisste im überprüften Zeitraum auch ein Kontrollkonzept "zur gezielten Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug". Das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmefällen angefordert, um zu Unrecht abgerechnete Ausfallstunden aufzudecken.

Keine Vor-Ort-Kontrollen

Auch Vor-Ort-Kontrollen zur Covid-19-Kurzarbeit führte das AMS zwischen März 2020 und Ende März 2021 nicht durch. Die Kosten für die Kurzarbeit beliefen sich bis Ende März 2021 auf rund 7,8 Mrd. Euro. Bis Ende 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9,2 Mrd. Euro. Zu Unrecht verrechnete Ausfallstunden gehörten laut Rechnungshof aber zu den häufigsten an das AMS herangetragenen Betrugsverdachtsmeldungen.

Mitte 2021 wurde das Corona-Kurzarbeitsmodell reformiert, seither sind zwei verschiedene Modelle beantragbar. Einerseits gibt es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022 und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe bis Ende Juni 2022. Unternehmen, die bereits vor der Covid-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten, haben eigentlich keinen Anspruch auf Corona-Kurzarbeit beziehen dürfen.

Keine inhaltliche Prüfung

Dem Arbeitsministerium und dem AMS ist es laut Rechnungshof im überprüften Zeitraum nicht gelungen, Kriterien für eine Plausibilisierung der zentralen Fördervoraussetzung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln. "Das AMS nahm eine inhaltliche Prüfung dieser Fördervoraussetzung grundsätzlich nicht vor", heißt es im Rechnungshofbericht. Negativ werteten auch die Rechnungshof-Prüfer, dass Fachexpertinnen und Fachexperten des Ministeriums und des AMS in die Grundkonzeption des Corona-Kurzarbeitest-Modells nicht miteinbezogen wurden.

Als Stärken der Covid-Kurzarbeit-Administration führte der Rechnungshof folgende Punkte an: Das Modell sei rasch eingeführt worden und es habe eine rasche und geordnete Abwicklung der Anträge und Auszahlungen sowie automatisierte Kontrollabgleiche mit Daten der Sozialversicherung gegeben.

Empfehlungen

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium und dem AMS mehrere Verbesserungen im Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit: "Das Bundesministerium für Arbeit und das Arbeitsmarktservice sollten - auch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen - ein Kontrollkonzept mit risikoorientierten Prüfkriterien zur Abdeckung des mit den automatisierten Kontrollen nicht abgedeckten unrechtmäßigen Förderbezugs entwickeln", heißt es im Rechnungshofbericht. Bei der Konzeption von Fördervorhaben solle man auch unter Zeitdruck die Arbeitsmarkt- und Förderexperten der zuständigen Stellen miteinbeziehen.

Auch die Entwicklung von konkreten Kriterien zur Beurteilung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Voraussetzung für die Beihilfengewährung sei notwendig. Die Einhaltung der maßgeblichen Fördervoraussetzungen sollte vom Arbeitsmarktservice auch selbst überprüft werden.

Neos fordern Konsequenzen

Die Neos werden die RH-Kritik als "vernichtendes Zeugnis für die Regierung" und fordern angesichts der Überzahlung von 500 Millionen Euro "sofortige Konsequenzen".  „Es muss, damit wir für die nächste Krise gewappnet sind, umgehend ein System erarbeitet werden, das die Kritik des Rechnungshofes umfassend berücksichtigt - diesmal aber bitte von Profis", sagt Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker.

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