Arbeitsminister Kocher: Aus für 3-G am Arbeitsplatz im März

Arbeitsminister Kocher: Aus für 3-G am Arbeitsplatz im März
Corona-Kurzarbeit läuft wie geplant Ende März aus. Frist für reguläre Kurzareit wird auf 26 Monate verlängert.

Nicht nur die Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz läuft im März aus, sondern auch die 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll fallen. Diese soll laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit den weitgehenden Öffnungsschritten am 5. März der Fall sein. Die Verantwortlichkeit verlagere sich damit wieder auf die Betriebe. Für Details müsse man aber noch die Verordnung des Gesundheitsministers abwarten, hieß es am Mittwoch.

Aus für Corona-Kurzarbeit

Wie geplant, endet die Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz Ende März. Zusätzlich wird die Maximaldauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um zwei Monate ausgeweitet. Betriebe, die seit Beginn der Corona-Krise in der Corona-Kurzarbeit sind, können so bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit wechseln, die mit Ende Juni befristet ist. In der WKÖ ist man zufrieden, aber nicht glücklich.

Die Corona-Kurzarbeit, die mit Ende März befristet ist, wurde für besonders betroffene Betriebe eingeführt und sieht einen 100-prozentigen Kostenersatz für die Unternehmen vor. Die reguläre Form der Kurzarbeit sieht hingegen einen Abschlag von 15 Prozent im Vergleich zur Corona-Kurzarbeit vor. In beiden Formen der Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Gehalts.

26 statt 24 Monate

Im Ministerrat am Mittwoch wurde aber eine technische Anpassung beschlossen: Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wurde von 24 auf 26 Monate verlängert. Denn jene Betriebe, die seit Beginn der Krise Corona-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, würden nun an die Grenze stoßen.

Mit der Änderung können sie noch bis Ende Mai zwei Monate reguläre Kurzarbeit anhängen. Dies gebe den Betrieben und Arbeitnehmern Planungssicherheit, argumentierte Kocher. Er geht davon aus, dass davon rund 4.000 Betriebe betroffen sind, besonders aus den Bereichen Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Flugverkehr und Stadthotellerie.

 

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