Kurzarbeitsbonus: Umsetzung sorgt für Chaos und Verzweiflung

CORONAVIRUS - KURZARBEIT/ARBEITSMARKT
Neue Covid-Hilfe für Tourismusbetriebe gibt Lohnverrechner und Steuerberater Rätsel auf. Auszahlung muss warten.

Der Anfang März von der Regierung als "rasch und unbürokratische" Covid-Hilfe an Tourismusbetriebe angekündigte Kurzarbeitsbonus sorgt in der Praxis für ein Umsetzungschaos und damit für verspätete Auszahlungen.

Die Regierung eilte bekanntlich den seit November geschlossenen Tourismusbetrieben mit Beschäftigten in Kurzarbeit zu Hilfe und beschloss kurzerhand eine Einmalzahlung in Form eines Bonus in Höhe von 1.000 Euro netto. 825 Euro davon geht an den Arbeitgeber zur Unterstützung bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche für die in Kurzarbeit befindlichen Mitarbeiter. 175 Euro fließt als Trinkgeldersatz direkt an die Arbeitnehmer. Diese erhalten somit einen Ausgleich für den Entgang der Trinkgeldpauschale während der Kurzarbeit. Soweit die Ankündigung.

"Schildbürgerstreich"

Die Auszahlung durch das AMS sollte eigentlich mit der März-Abrechnung der Kurzarbeit erfolgen, doch daraus wird wohl nichts. Denn derzeit wissen selbst viele Experten noch immer nicht, wie mit dem Bonus in der betrieblichen Praxis umzugehen ist. "Personalabteilungen, Steuerberater, Wirtschaftskammer, Arbeitnehmervertretungen und Softwarehäuser werden in den letzten Wochen mit Tausenden Anfragen überschwemmt, weil der Kurzarbeitsbonus für große Verwirrung und Unsicherheit sorgt", berichtet Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. Sie spricht gar von einem "Schildbürgerstreich in Rot-Weiß-Rot".

Verspätete Auszahlung

Besonders für Lohnsoftwarehäuser sei der Kurzarbeitsbonus ein extremer Mehraufwand. "Da von den zuständigen Stellen einige offene Rechtsfragen nicht kurzfristig gelöst werden konnten, wird sich das Thema voraussichtlich bis in den April und Mai hineinziehen", ist sie überzeugt. So müsste etwa für die Ermittlung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge extra für den März eine eigene Lohnart angelegt werden. Da Teilzeitbeschäftigte die Förderung ungekürzt erhalten, ergebe sich in manchen Fällen "die groteske Situation", dass Mitarbeiter im März 2021 höhere Bezüge erhalten als vor der Kurzarbeit. 

Das zuständige Arbeitsministerium hat mittlerweile reagiert und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kurzarbeitsbonus auf die Homepage gestellt. So wird u.a. klargestellt, dass der Kurzarbeitsbonus die SV-Beitragsgrundlage nicht erhöht. Statt eine eigene Lohnart anzulegen, kann der Bonus auch auf die Kurzarbeitsunterstützung dazu addiert werden. Viele Abrechnungsfragen sind aber noch wie vor offen, ist zu hören. So wüssten etwa viele Betriebe in Vorarlberg nicht, ob und in welcher Höhe sie trotz Betriebsöffnung den Kurzarbeitsbonus in Anspruch nehmen können.

Hoher Mehraufwand

"In der Lohnverrechnung werden Aufrollungen nötig werden, also ein Korrekturlauf bereits abgerechneter Monate", befürchtet Markus Knasmüller, Geschäftsführer vom BMD Systemhaus. Er schätzt, dass der durch die Unklarheiten beim Kurzarbeitsbonus entstehende Zeit- und Verwaltungsaufwand der Wirtschaft und den Behörden "Kosten in vermutlich sechs- oder siebenstelliger Höhe" verursachen könnte. Aktuell befinden sich 487.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, etwa ein Drittel davon im Tourismus.

 

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