Kunden können sich illegale Zahlscheingebühren zurückholen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine "Geld-Zurück-Aktion“ für geschröpfte Kunden. Im Visier haben die Verbraucherschützer jene Mobilfunkfirmen, Energieversorger, Hausverwaltungen und Versicherungen, die ihren Kunden noch immer Bearbeitungs- und Zahlscheingebühren aufbürden.
"Wenn man für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments wie eines Zahlscheines oder beim Online-Banking ein zusätzliches Entgelt zahlen muss, dann ist das rechtlich unzulässig", sagt VKI-Jurist Peter Kolba zum KURIER. Pro Zahlungsvorgang werden mitunter zwei bis fünf Euro eingehoben. Laut Kolba sind diese Entgelte eine Art "Bestrafung", um die Kunden zur Einräumung von Einzugsermächtigungen vom Konto zu bewegen. Damit wollen sich die Firmen ein entsprechendes Mahnwesen ersparen.
Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein endgültiges Machtwort gesprochen: Diese Zusatzgebühren, wie immer sie auch bezeichnet werden, sind gesetzwidrig. Der OGH bestätigt damit das seit November 2009 geltende Zahlungsdienstegesetz, das solche Aufschläge verbietet. "Es ist ungeheuerlich, dass die Unternehmen fünf Jahre lang gegen die klare Auslegung des Gesetzes prozessiert und die Gebühren weiter kassiert haben", sagt Kolba. "Daher ist es notwendig, dass die Leute diese Beträge jetzt zurückfordern."
Unter der Internet-Adresse www.verbraucherrecht.at können Geschädigte an der Sammelaktion teilnehmen. Sie müssen das jeweilige Unternehmen und den Zeitraum anführen, in dem das illegale Entgelt abkassiert wurde. Der VKI wird es dann zurückfordern.
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