KSV warnt vor kürzerer Rückzahlungsfrist bei Privatinsolvenzen

KSV warnt vor kürzerer Rückzahlungsfrist bei Privatinsolvenzen
Kreditschützer für Beibehaltung der aktuellen Frist von fünf Jahren. Verkürzung auf drei Jahre für Unternehmen sinnvoll.

Der KSV1870 warnt vor einer Verkürzung der Rückzahlungsfrist bei Privatinsolvenzen: Eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren für private Schuldner sei "gesellschaftspolitisches Harakiri". Private benötigten Zeit, um ihre Schulden zurückzuzahlen, das funktioniere nicht von heute auf morgen. Eine auf drei Jahre verkürzte Dauer für "redliche Unternehmer" halten die Kreditschützer für nachvollziehbar und sinnvoll.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz haben die Mitgliedsländer die Option, die Rückzahlungsdauer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Private auf drei Jahre verkürzen.

Eine derartige Änderung im Bereich der Privatinsolvenz wäre nicht nur nicht sinnvoll, sondern bringe zudem massive gesellschaftspolitische Gefahren mit sich - etwa den Verlust des verantwortungsvollen Handelns von privaten Konsumenten, so der KSV am Mittwoch in einer Pressemitteilung.

Bei Privaten solle die aktuelle Entschuldungsdauer von fünf Jahren beibehalten werden. Diese Frist wurde 2017 von sieben Jahren verkürzt, gleichzeitig wurde die Mindestquote abgeschafft. Diese Änderungen seien noch viel zu "jung", um sie aktuell objektiv evaluieren zu können. Es sollten zunächst einmal erste aussagekräftige Erkenntnisse der 2017 erfolgten Adaptierung abgewartet werden, um weitere Schritte zu setzen.

"Schuldner benötigen Zeit, um ihre Schulden zurückzuzahlen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist es zumeist ausgeschlossen, dass dieser Prozess innerhalb von drei Jahren vonstattengeht. Denn dem Betroffenen muss es trotz Schuldenabbaus möglich sein, die Grundbedürfnisse des Lebens wie Essen, Heizkosten und Strom begleichen zu können", so Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Darüber hinaus werde dem Schuldner die Chance genommen, sich bei seinen Gläubigern zumindest teilweise zu rehabilitieren. Zudem werde den Konsumenten suggeriert, sie selbst müssen wenig Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, zumal überbordende und selbst verursachte Konsumschulden ohnehin "relativ leicht" wieder los zu werden seien.

Als eine zusätzliche negative Auswirkung könnte sich aus KSV1870 Sicht auch eine Verkleinerung des Kreditmarktes erweisen: Es sei davon auszugehen, dass bei verkürzter Rückzahlungsdauer in privaten Schuldenregulierungsverfahren die Vergabe von neuen Krediten stark zurückgehe.

Eine Reduktion im Firmenbereich sei ein adäquates Instrument zur Stärkung der Wirtschaft. Österreichs Betriebe sorgten für Wirtschaftswachstum, schafften Arbeitsplätze und gingen ein gesellschaftlich erwünschtes Unternehmerrisiko ein. "Schon alleine deshalb wäre eine Gleichstellung von 'redlichen Unternehmern' und privaten Schuldnern nicht nachvollziehbar", so der KSV.

"Die Möglichkeit einer rascheren Entschuldung von redlichen Unternehmern sowie ein damit verbundener Neustart nach drei Jahren wären ein wesentlicher Eckpfeiler, um Österreich als einen Top-Player der internationalen Wirtschaftsszene nachhaltig zu etablieren", betonte KSV-Chef Ricardo-José Vybiral. Österreich brauche zudem eine Kultur der zweiten Chance und "keine Stigmatisierung von Unternehmern, deren Geschäftsmodell im ersten Anlauf nicht funktioniert hat. Das ist nicht das Ende der Welt. Vielmehr sollten sie dazu ermutigt werden, einen neuen Anlauf zu wagen."

In Österreich ist eine Insolvenzrechtsreform geplant.

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