Krebserregendes Acrylamid: "Pommes-Verordnung" gilt

Krebserregendes Acrylamid: "Pommes-Verordnung" gilt
Neue EU-Regelungen gegen Acrylamid starten. Wiener Marktamt wird prüfen, aber anfangs nicht strafen.

Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen ab Mittwoch neue EU-Vorgaben zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Diese Regelungen sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen.

Zudem müssen Produkte künftig bereits so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann. Acrylamid bildet sich unter hohen Temperaturen beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln aus der Aminosäure Asparagin und aus Zuckern. Betroffen sind vor allem Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie Kaffee.

Die neuen Vorgaben wurden im vergangenen Jahr beschlossen, weil angemahnte freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nicht den erhofften Erfolg gebracht hatten. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA) hatte zuvor bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht.

Kontrollen, aber noch keine Strafen

Die Kontrolle vor Ort übernehmen dabei in der Regel die lokalen Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinärämter. In Wien ist die MA 59 (Marktamt) zuständig. Marktamtssprecher Alexander Hengl sagte gegenüber der APA, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie adäquat wie jene der Allergenverordnung Ende 2014 erfolgen werde: Eine etwaige Bestrafung bei Verstößen wird es also anfangs noch nicht geben, sondern das Marktamt wird den Betrieben in den ersten zwei Monaten beratend zur Seite stehen. Eines werde dabei jedenfalls nicht passieren, "wir werden nicht mit einer Farbtabelle herumlaufen", betonte Hengl. Vielmehr werde man bei den gezogenen Proben neben den bisher vorgenommenen Kontrollen nun noch einen zusätzlichen Wert untersuchen, nämlich jenen des Acrylamidgehalts.

Tipps

Ob die Verordnung Erfolg hat, soll in den kommenden Jahren anhand von Richtwerten überprüft werden. Sie sollen regelmäßig von der EU-Kommission überprüft werden. Um den Acrylamidgehalt niedrig zu halten wird Konsumenten empfohlen, beispielsweise die Frittierzeit von Kartoffelprodukten auf etwa dreieinhalb Minuten zu begrenzen und die Fritteuse auf höchstens 175 Grad Celsius einzustellen. Bei der Zubereitung im Backofen bestehe im Vergleich zum Frittieren eine größere Gefahr der Acrylamidbildung.

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