Kommunalkredit: Vier Freisprüche im Strafprozess

Kommunalkredit: Vier Freisprüche im Strafprozess
Urteil nach mehr als 20 Verhandlungstagen, Untreue-Vorwurf löste sich in Luft auf.

Anfang Oktober 2014 hatte der Strafprozess gegen Ex-Kommunalkredit-Chef Reinhard Platzer, seinen früheren Co-Vorstand Leopold F., und zwei Ex-Prokuristen wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfälschung begonnen. Dann war es um das Verfahren sehr ruhig geworden.

Doch am Donnerstag Abend - nach mehr als 20 Verhandlungstagen - wurde das Verfahren durch Richterin Nicole Rumpl mit einem Paukenschlag beendet. Alle vier Angeklagten wurden freigesprochen.

Kommunalkredit: Vier Freisprüche im Strafprozess
APA20547272_01102014 - WIEN - ÖSTERREICH: Beginn des Kommunalkredit-Strafprozesses gegen den ehemaligen Kommunalkredit-Vorstand Reinhard Platzer am Mittwoch, 01. Oktober 2014, wegen Untreue und unrichtige Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bank (Bilanzfälschung) am Wiener Straflandesgericht. FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
„Mir fällt ein großer Stein vom Herzen“, sagt Ex-Kommunalbank-Chef Reinhard Platzer zum KURIER. „Mit dem Urteil wurde genau das bestätigt, was ich von Beginn an gesagt habe. Die angeklagten Wertpapier-Transaktionen waren damals korrekt, national und international üblich“.

„Der Freispruch erfolgte aufgrund der klipp und klaren Gutachten von zwei Sachverständigen, die keinerlei Verfehlungen des Managements der Kommunalkredit feststellen konnten“, bestätigt Mario Schmieder, Verteidiger von Reinhard Platzer im Gespräch mit dem KURIER. „Die Banker haben in der damaligen Krisensituation vor mehr als sechs Jahren so gehandelt, wie ein ordentlicher Bankvorstand hat handeln müssen.“

Vor allem die Zeugenaussage eines Mitarbeiters des Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG Deutschland hat untermauert, dass die Entscheidung der damaligen Kommunalkredit-Führung, volatile Wertpapiere in eine Sondergesellschaft auszulagern, damals von vielen deutschen Geldhäusern genauso getroffen wurde. Diese Vorgangsweise sei damals Standard gewesen.

Diese Auslagerung wurde deshalb durchgeführt, um eine direkte negative Bewertung zu vermeiden, so Platzer. Zugleich sind aber von der Sondergesellschaft andere Wertpapiere angeschafft worden, um ein etwaiges Bewertungsminus auszugleichen.

Aufsichtsrat richtig informiert

Außerdem ist in der Urteilsbegründung hervorgehoben worden, wirft Verteidiger Schmieder ein, dass der Aufsichtsrat der Kommunalkredit voll umfänglich und richtig informiert worden war.

Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die die vier Ex-Banker angeklagt hatte, hat nach dem Urteil keine Stellungnahme abgegeben. Das heißt, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Kommentare