1500 Euro Mindestlohn bei Sozialberufen

Der KV gilt unter anderem für Beschäftigte in Pflegeheimen oder in der Behindertenbetreuung
Sozialpartner-Einigung: Löhne und Gehälter steigen um 2,03 Prozent

Ab 1. Februar 2015 steigen die Ist- und Kollektivvertrags-Löhne und -Gehälter für die mehr als 100.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich um 2,03 Prozent. Ferner wurde von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretenr ein Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt von 1500 Euro vereinbart. Dieser soll durch eine stärkere Anhebung der ersten Verwendungsgruppe erreicht werden.

Die Gewerkschaften GPA-djp und vida einigten sich mit den Arbeitgebervertretern der Sozialwirtschaft Österreichs (vormals BAGS) bereits in der ersten Verhandlungsrunde auf die neuen Löhne und Gehälter. Laut gemeinsamer Aussendung enden 2015 auch alle Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländertabellen.

Somit gilt erstmals eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle für alle Arbeitnehmer des privaten Sozial- und Gesundheitsbereichs in ganz Österreich. Die Übergangsfrist für die Kindergartenassistent wird noch verhandelt. Auch ein neues Rahmenrecht soll es geben.

Der einheitliche Kollektivvertrag gilt für die Beschäftigten in der mobilen Pflege und Betreuung, für Arbeitnehmer in Pflegheimen, aber auch für Tagesmütter, für Beschäftigte in der Behindertenbetreuung und für ArbeitnehmerInnen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Transitarbeitskräfte).

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