Kocher will Homeoffice-Regeln gemeinsam mit Sozialpartnern anpassen
Die Arbeitslosigkeit ist im Juni zum Vergleichsmonat des Vorjahres leicht gestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen samt Schulungsteilnehmern erhöhte sich um 9.330 Personen auf 307.700 Personen. Das entspricht einem Zuwachs von 3,1 Prozent. Bei den Arbeitslosen war es sogar ein Plus von 4,5 Prozent im Jahresvergleich, während die Zahl der Schulungsteilnehmer um 1,5 Prozent sank.
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"Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr liegt an der Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern in die Arbeitslosenstatistik", erklärt Arbeitsminister Martin Kocher. "Wir haben aber immer noch weniger Menschen in der Arbeitslosigkeit als im Juni 2019, also vor der Corona-Pandemie." Die Arbeitslosenquote betrug im Juni 5,7 Prozent, das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als im Juni 2022, aber auch 0,2 Prozentpunkte weniger als noch im Mai 2023.
Herausforderung
Indes hat Kocher das „Homeoffice-Paket“, dass im April des Vorjahres in Kraft trat, evaluieren lassen. „Mittlerweile hat sich Homeoffice noch stärker als genutzte Form des Arbeitens etabliert. Es sind ungefähr 25 Prozent, die gelegentlich Zuhause arbeiten“, sagt der Minister. Das Homeoffice-Paket der Bundesregierung und der Sozialpartner sei eine Antwort auf die Herausforderungen der Pandemie gewesen, aber war immer gedacht als dauerhaftes Paket, um Regelungen im Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu schaffen. „Voraussetzung ist, dass es Vereinbarungssache ist, das heißt, es gibt keine Pflicht und kein Recht auf Homeoffice“, sagt Kocher. „Das hat sich weitgehend bewährt.“ 80 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitgeber schätzen die Änderungen durch das Homeoffice-Gesetz positiv ein. Kocher will aber drei Punkte verbessern.
"Wir werden Homeoffice ausweiten auf Telearbeit", sagt der Minister. Damit soll Homeoffice nicht mehr nur auf die eigenen vier Wände beschränkt bleiben. "Ich glaube, dass das ein berechtigter Wunsch ist, allerdings auch definiert werden muss, wo ein Versicherungsschutz existiert. Das ist nicht ganz leicht zu lösen", sagt Kocher.
Der zweite Punkt betrifft grenzüberschreitendes Homeoffice. "Man hat sich in der EU darauf geeinigt, dass nicht nur 25 Prozent, sondern 50 Prozent der Homeoffice-Arbeit im Ausland getätigt werden kann", sagt Kocher. "Das ist wichtig, vor allem für österreichische Unternehmen, die an den Grenzen ihren Sitz haben, damit die Mitarbeiter aus dem Ausland etwas flexibler im Homeoffice arbeiten können." Die meisten Nachbarländer haben diese Regelung bereits übernommen. Und drittens sollen die Homeoffice-Regelungen bekannter gemacht werden.
Ein bis zwei Tage
"Homeoffice ist mittlerweile gelebte Praxis, in Groß- und Mittelbetrieben gibt es mit den Beschäftigten diesbezügliche Vereinbarungen", sagt Sozialforscherin Nadja Bergmann. "85 Prozent der Beschäftigten sagen, dass sie ins Homeoffice gehen, weil somit Pendelzeiten wegfallen." Die Arbeitgeber sehen das ähnlich.
Überraschend sei, so die Studienautorin, dass 70 Prozent der Arbeitgeber sagen, sie bieten Homeoffice an, weil es der Wunsch der Beschäftigten sei. Auch erleichtere das Arbeiten von Zuhause aus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 60 Prozent der Befragten sagten auch, dass sie Zuhause mehr Stunden arbeiten können. In der Regel werken die Beschäftigen ein bis zwei Tage in den eigenen vier Wänden. Die Höchstzahl sei im Schnitt auf zwei Tage beschränkt.
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