Kika/Leiner-Insolvenz: Jetzt sind auch die Restaurants pleite
„Ob Frühstück, Mittagessen oder Kaffeejause – in unseren Restaurants findet sich für jeden etwas. Seien Sie unser Gast und überzeugen Sie sich selbst vom reichhaltigen Angebot: unsere Restaurants bieten Leckereien für Fleischtiger, Vegetarier sowie Naschkatzen. Wir wünschen guten Appetit!,“, heißt es auf der Kika/Leiner-Homepage. "Schlemmen wie im Schlaraffenland: Unser ALL-YOU-CAN-EAT-BUFFET. Zwischen 11:00 und 14:00 Uhr sind unsere Buffets eröffnet. Jeder kann sich hier um nur € 15,90 - Kinder bis 10 Jahre um nur € 7,90 - den Bauch vollschlagen mit: Suppen, Salaten, Hauptspeisen und Desserts. Das kikaLeiner-Buffet wird wirklich jedem Geschmack gerecht. Mahlzeit!"
Die Leiki Gastro Alpha GmbH und die LeiKi Gastro Beta GmbH haben laut AKV, Creditreform und KSV1870 Insolvenz angemeldet. Sie betreiben 18 Restaurants an 18 Kika/Leiner-Standorten. 139 Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen. Die Löhne und Gehälter wurden bis einschließlich Oktober bezahlt.
Im Firmenbuch scheinen laut Creditreform in beiden Unternehmen als Alleingesellschafterin die WG 25 Projektentwicklungs GmbH und als handelsrechtlicher Geschäftsführer Herr Hermann Wieser auf.
Wie der KURIER berichtete, wurde kürzlich ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über das Vermögen der Leiner & kika Möbelhandels GmbH eröffnet. „Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird auf das Insolvenzverfahren der Leiner & kika Möbelhandels GmbH zurückgeführt, da die Gastronomiebetriebe nur in den Filialen der Leiner & kika Möbelhandels GmbH geführt werden“, heißt vom AKV.
Schulden und Vermögen
"Gemäß vorgelegtem Vermögensstatus betragen die Passiva in Summe 2,75 Millionen Euro, im Fall einer Zerschlagung sogar 3,85 Millionen Euro. Indes gibt die LeiKi Gastro Alpha GmbH ihre Aktiva im Liquidationsfall mit 180.000 Euro und die LeiKi Gastro Beta GmbH EUR 90.000 Euro an.
Teilbereichsschließungen drohen
Die Schuldnerfirmen bieten den Gläubigern eine Quote von 20 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
„Die Finanzierung der angebotenen Sanierungspläne muss nunmehr anhand des ausgearbeiteten Finanzierungskonzeptes und Finanzierungsplanes, der laut Schuldnerangaben einen positiven Fortbetrieb ermöglicht, mit dem noch zu bestellenden Insolvenzverwalter abzustimmen sein. Weiters werden im Zuge der Restrukturierung auch Teilbereichsschließungen zu prüfen sein“, erklärt KSV1870-Expertin Brigitte Dostal.
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