Kein Armenverteidiger: Ex-Lobbyist Hochegger blitzt ab

Peter Hochegger hat mittlerweile das Modell der Sonnen-Brille gewechselt
Peter Hocheggers Anwalt wirft dem Gericht "Voreingenommenheit" vor. Verfahrenshilfe abgelehnt.

Der frühere Lobbyist Peter Hochegger, dem im Fall Buwog angeblich eine Anklage ins Haus stehen soll, hat bei der österreichischen Justiz keinerlei Kredit in Sachen Glaubwürdigkeit. Der Wahl-Brasilianer, der sich mitunter auch in der Schweiz aufhält, ist nach eigenen Angaben finanziell abgebrannt. Das Oberlandesgericht Wien glaubt ihm das mittlerweile nicht mehr. Hochegger hatte für das offene Strafverfahren rund um den Buwog-Deal Verfahrenshilfe beantragt, sprich die Beistellung eines Armen-Verteidigers. In erster Instanz wurde der Antrag abgelehnt. Vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien eine diesbezügliche Beschwerde Peter Hocheggers schroff zurückgewiesen. Das ist mittlerweile die vierte Verfahrenshilfe-Ablehnung eines Gerichts, die Hochegger einstecken muss. Detail am Rande: Peter Hochegger hat im Zusammenhang mit der Buwog-Affäre bisher alle Verdächtigungen und Vorwürfe zurückgewiesen.

"Das Gericht schreibt in seinem Beschluss sinngemäß, dass mein Mandant Hochegger gar keinen weiteren Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen braucht, weil es glaubt ihm sowieso nicht", sagt Hocheggers Anwalt André Zankl im Gespräch mit dem KURIER. "Ich teile die Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts nicht, die zitieren nur irgendwelche brasilianische Internet-Seiten, die ich nicht kenne." Nachsatz: "Ich sehe eine Tendenz der Voreingenommenheit des Oberlandesgerichtes." Er werde weitere Verfahrenshilfeanträge stellen.

Die Argumente des Gerichts

"Bereits im Rahmen seines ersten Antrags auf Beigebung der Verfahrenshilfe war Peter Hochegger ersichtlich um Verschleierung seiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse bemüht", heißt es im 19 Seiten starken Beschluss des OLG Wien. "Seine finanziellen Verhältnisse stellen sich nach wie vor als nebulös dar, zumal er (…) nach wie vor nicht geneigt ist, sein behauptetes Bemühen um die Verwertung seines Besitzes in Brasilien durch Bescheinigungsmittel (Verkaufsinserate, Beauftragung eines Immobilien-Maklers) zu dokumentieren." Nachsatz: Oder trotz Hinweises des Erstgerichtes "zur Höhe des auf einem brasilianischen Konto einliegenden Geldbetrages nichts sagt und auch keine Konto-Auszüge oder sonstige schriftlichen Unterlagen dazu vorlegt." "Dass er zuletzt wiederholt private Schulden bzw. solche von Firmen, deren Gesellschafter/Geschäftsführer er war, anerkannte und insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber der Finanz nicht begleicht", führt das Oberlandesgericht aus, "lässt allein den Schluss auf die Vermögenslosigkeit Peter Hocheggers nicht zu." Detail am Rande: Abzüglich der Pfändung der Finanz erhält Hochegger monatlich rund 921 Euro Pension.

Laut eigenen Angaben, so das Gericht weiter, hatte Peter Hochegger im Zeitraum 2003 bis 2008 jährlich 500.000 Euro Einkommen lukriert, zwei Wohnungen mit einem Marktwert von einer Million Euro und eine Beteiligung an einer Firma (Segway) mit 1,2 bis 1,4 Millionen Euro Marktwert als sein früheres Eigentum bezeichnet.

Gar kein Bargeld?

Das OLG gibt dazu weiter an, dass das Vermögensverzeichnis-Formular "nicht nur wahrheitsgemäß und richtig, sondern auch vollständig auszufüllen ist". "Hatte Peter Hochegger in seinem früheren Vermögensverzeichnis noch eingeräumt, über Barmittel im Ausmaß von 800 Euro zu verfügen, so blieb in seinem aktuellen Vermögensverzeichnis dieser Punkt nun unausgefüllt", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. "Dass er über keinerlei Barmittel, sohin nicht einmal über einige Banknoten oder Münzen verfügt, ist völlig unglaubwürdig."

Laut OLG Wien brachte Hochegger auch vor, "sein Eigentum in Brasilien – mit Ausnahme des im Villenverband Refugios Parajuro gelegenen Grundstücks – nicht im Grundbuch vermerkt zu haben". Sein Vorbringen, "wonach das Haus ("Casa Grande") von der Firma seiner Cousine, Estrela do Mar, gebaut, aber noch nicht abgerechnet worden sei, erweist sich zunächst (…) als wenig plausibel".

Generell verdächtigt das Oberlandesgericht Wien Hochegger, dass er seine Cousine in Sachen Eigentumsverhältnisse nur vorgeschoben habe. Wie der KURIER schon öfters berichtete, bestreitet der Ex-Lobbyist, der als Peter Engelbrecht auf Facebook aktiv ist, diese Ansicht der österreichischen Justizbehörden. Fakt ist: Hochegger hat laut eigenen Angaben rund 1,6 Millionen Euro in Brasilien investiert.

Nicht überzeugend

Außerdem behauptet Hochegger, führen die Oberrichter weiter aus, dass ihm zwar aus all seinen Beteiligungen in Brasilien Kosten wie die Grundsteuer erwachsen würden, zu deren Bezahlung er aber nicht in der Lage sei. "Er vermochte aber nicht überzeugend darzustellen, warum er – wenngleich ihm 18 Prozent an der Hotelanlage Paraiso do Sol gehören – keinen Anteil aus der Verpachtung der Anlage lukrieren sollte", heißt es im Gerichtsbeschluss weiter. "Deren Zimmer werden bis dato und für jedermann abrufbar im Internet unter www.booking.com angeboten."

Security und Gärtner

Doch das Gericht hat noch einen weiteren Einwand: "Da nach Angaben Hocheggers seine luxuriöse Villa im Villenverband Refugios Parajuro an Gäste vermietet wird, ist wiederum nicht nachvollziehbar, warum er an den Erträgen nicht beteiligt sein sollte", stellt das Oberlandesgericht fest. "Oder warum ihm nach Abzug der mit dem Eigentum an Grundstück und Haus verbundenen Fixkosten nicht etwas übrig bleiben sollte, wobei Security und Gärtner keinesfalls zu einem einfachen Lebensunterhalt gehören." Für das Obergericht ist es nicht schlüssig, "dass die mit der Vermietung sämtlicher Villen befasste Geschäftsführung bisher keinen Überschuss hätte erzielen sollen".

Indes ist Hochegger, der sich mittlerweile wieder in Brasilien aufhalten soll, am 20. November 2015 von einem steirischen Arzt für weder einvernahms- noch für verhandlungsfähig erklärt worden. Grund: Depressionen und Schlaflosigkeit. Dauer: sechs Monate. Diese ärztliche Bestätigung läuft somit am 20. April 2016 ab.

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