Wenn Chefs Noten geben
Bei der Jobsuche spielen nicht nur die Bewerbungsunterlagen eine große Rolle, sondern auch Arbeitszeugnisse von früheren Anstellungen. Diese helfen dem Personalverantwortlichen, sich ein Bild der bisherigen beruflichen Erfahrungen zu machen. Das AMS empfiehlt, der Bewerbung Dienstzeugnisse der letzten drei Firmen beizulegen. Ältere Zeugnisse können zum Gespräch mitgenommen werden.
Tätigkeitsbeschreibung
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben angestellte, nicht aber freie Dienstnehmer. Wer ein Zeugnis will, muss den Arbeitgeber dazu auffordern. Dies kann auch Jahre später der Fall sein. Das Dokument muss Name, Geburtsdatum sowie Dauer und Art der Beschäftigung des Dienstnehmers enthalten, außerdem Adresse, Firmenname und Anschrift sowie Unterschrift des Arbeitgebers. „Die Berufsbezeichnung alleine reicht nicht aus, das Dokument muss auch eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten“, sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer. „Dienstzeugnisse sind wichtig, da auf dieser Basis die Vordienstzeiten für die KV-Einstufung angerechten werden.“
Keine Bewertungen
Das Dienstzeugnis ist kein Empfehlungsschreiben. Die Arbeitsleistung des Betroffenen darf nicht bewertet werden. Bemerkungen über Krankenstände, die Tätigkeit als Betriebsrat oder die Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers sind unzulässig. Die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ob der Arbeitnehmer gekündigt hat oder entlassen wurde, darf hier nicht vorkommen. Geheimcodes zwischen den Zeilen zum Nachteil des Dienstnehmers sind nicht erlaubt und oft Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen.
Einfach oder qualifiziert?
Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Dienstzeugnis (mit Bewertungen): Im Unterschied zum allgemeinen Dienstzeugnis, auf das jeder Arbeitnehmer Anspruch hat, muss der Arbeitgeber kein qualifiziertes Dokument ausstellen, das Angaben zur Qualität der Leistung enthält. Gerade in den qualifizierten Exemplaren finden sich oft Geheimcodes, also Formulierungen, die Schulnoten entsprechen. Hat man das Gefühl, dass das Zeugnis zum eigenen Nachteil verfasst wurde, sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Lässt sich dieser nicht zu einer Korrektur überreden, sollte man die Urkunde bei der Jobsuche nicht einsetzen. Denn ein schlechtes Zeugnis verringert die Chance auf ein persönliches Job-Gespräch. "Das Dokument muss Superlative beinhalten", sagt Holzbauer. In der Urkunde, die eine Unternehmerin über eine Mitarbeiter ausstellte, hieß es: Sie arbeitete "zu unserer vollen Zufriedenheit" und "erledigte ihre Anforderungen anforderungsgerecht". Die Arbeiterkammer stellte klar, dass richtig gewesen wäre: Sie arbeitete "zu unserer vollsten Zufriedenheit."
Referenzen
Vom Zeugnis zu unterscheiden ist das Empfehlungsschreiben oder die Referenz. Diese unterliegt keinerlei Regeln, der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden, das eine oder andere auszustellen. Doch vor allem Referenzen machen sich bei einer Bewerbung besonders gut. Denn wenn ehemalige Chefs so etwas ausstellen, dann muss der Arbeitnehmer einen guten Eindruck hinterlassen haben.
Weil es Arbeitgebern gesetzlich nicht erlaubt ist, offen zu tadeln, greifen sie zur Möglichkeit, ihre Aussagen zu codieren. Personalisten wissen über unzählige sprachliche Geheimcodes Bescheid, mit denen schlechte Leistungen hinter Floskeln versteckt werden. Ein Beispiel: Sie verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren = sie drückt sich vor der Arbeit; er hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt = er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative.
Er war pünktlich...
Eine andere Methode ist, Eigenschaften oder Handlungen aufzulisten, die selbstverständlich sind. Pünktlichkeit, Sorgfalt oder die Bereitschaft, im Team zu arbeiten. Meist endet das Zeugnis mit den Worten „Wir bedauern, dass der Kollege aus dem Unternehmen ausscheidet und danken für den Einsatz für das Unternehmen“. Fehlen derlei Schlussworte, könne das darauf hindeuten, dass die Trennung nicht im Guten erfolgt ist. Personalverantwortliche achten auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses, ob die Bewertungen aktiv oder passiv formuliert wurden.
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