Trennung auf die sanftere Tour

Trennung auf die sanftere Tour
Schluss machen ist nie einfach - auch nicht, wenn es um den Mitarbeiter geht. Anleitung zur Schadensbegrenzung.

Wir würden uns gern von Ihnen trennen." Dieser Satz sitzt. Vor allem wegen der Unfähigkeit des Vorgesetzten, einen professionellen Schlussstrich zu ziehen. "Wir würden" - tun es aber dann doch lieber nicht? Und warum auch noch "gern"? Wie bitte?

Unglückliche Formulierungen in Kündigungsgesprächen lassen die betroffenen Mitarbeiter ratlos zurück, sehr oft wütend, manchmal verzweifelt. Der Schock sitzt tief. "Wir wissen von Fällen, wo Gekündigte am nächsten Tag in die Firma kommen, als wäre nichts gewesen", sagt Walter Reisenzein, Geschäftsführer der DBM Karriereberatung, die Trennungsprozesse in Unternehmen begleitet und gekündigte Mitarbeiter bei der Jobsuche unterstützt. Die Botschaft würde bei den Mitarbeitern einfach nicht ankommen. Vielleicht, weil sich viele Führungskräfte ungenügend auf eine Kündigung vorbereiten: Laut Studie der DBM bei 600 Unternehmen in Österreich betreiben 61 Prozent der befragten Personalchefs "kündigen als learning by doing".

Doch Führungskräfte können ein emotionales Desaster und mögliche Racheaktionen des Mitarbeiters vermeiden, indem sie das Trennungsgespräch professionalisieren. Das beginnt laut Walter Reisenzein schon bei der Frage:

Trennung auf die sanftere Tour

Wer sagt's? Den Personalisten vorzuschicken, den der Mitarbeiter zuletzt beim Bewerbungsgespräch gesehen hat, zeugt nur von der Mutlosigkeit des Vorgesetzten. Viel besser: Er selbst führt das Gespräch - er kennt den Mitarbeiter, kann abschätzen, wie er reagiert, was er im Gespräch braucht.

Wann? Einen Tag vor dem Urlaub den Mitarbeiter schnell mal ins Büro holen mit den Worten "Sie brauchen nicht unbedingt wiederzukommen" ist dreist und unnötig. Auch eine Kündigung per Mail oder SMS, womöglich noch während Urlaub oder Krankenstand, ist daneben. Ist man mit der Leistung des Mitarbeiters unzufrieden, muss das schon vorher in Beurteilungsgesprächen kommuniziert worden sein - nicht erst bei der Kündigung.

Wie? "Unsere Klienten sind zu 80 Prozent über das ,Wie' geschockt", sagt Reisenzein. 20 Minuten über das nächste Wochenende zu reden und dann zu sagen, ,übrigens - Sie sind gekündigt' sei nicht die feine Art. Reisenzein propagiert die klare Formulierung der Kündigung in den ersten fünf Minuten - ohne "hätti, wari, täti": Statt "Wir möchten uns von Ihnen trennen" besser: "Ich kündige Ihnen hiermit Ihr Arbeitsverhältnis". Anschließend folgt die klare Begründung, warum man sich trennen will. Für das Gespräch sollte man dennoch eine Stunde einplanen. "Denn nach der Botschaft geht es darum, dem Mitarbeiter zuzuhören", so der Experte. Auch wenn dieser wütend wird, schreit oder weint. "Das muss man als Vorgesetzter aushalten." Meist tauchten auch noch Fragen nach dem Gespräch auf: "Dazu sollte man dem Mitarbeiter noch ein zweites Gespräch anbieten, für das er eine Vertrauensperson oder den Betriebsrat mitnehmen kann." Dann ist die Kündigung formal korrekt. Eventuell auch emotional.

Kündigung. Entlassung. Einvernehmliche: Gehen und gegangen werden

Es gibt verschiedene Arten, ein Unternehmen zu verlassen - mit verschiedenen Regelungen.
Kündigt der Arbeitnehmer oder wird er gekündigt, muss die im Dienstvertrag festgesetzte Kündigungsfrist eingehalten werden. (üblich ist ein Monat). Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Ist im Vertrag eine schriftliche Form vorgegeben, muss man sich daran halten. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn der Vertragspartner (Arbeitgeber oder -nehmer) unterschreibt.

Dagegen wird die einvernehmlichen Lösung zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer in beider Einverständnis vereinbart. Fristen sind nicht einzuhalten, Arbeitnehmer sollten aber auf eine schriftliche Vereinbarung bestehen. Eine im Dienstvertrag stehende Konkurrenzklausel bleibt aufrecht - außer man hält den Verzicht des Arbeitgebers im Schriftstück fest.

Eine Entlassung ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ein Austritt erfolgt durch den Arbeitnehmer. Es gibt keine Fristen und Termine. Gerechtfertigt ist beides nur durch einen gesetzlich anerkannten Grund. Entlassungsgründe sind Diebstahl, Trunksucht oder der Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Austrittsgründe sind Entgeltvorenthaltung und Gesundheitsgefährdung durch den Arbeitgeber.

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