Stellenmarkt: Wir haben die echten Jobs
Mit Fake-News kämpft die Medienwirtschaft schon seit einiger Zeit. Neu sind – jetzt auch in Österreich – gefälschte Jobinserate, meist im Namen bekannter internationaler Firmen, die auf Online-Portalen auftauchen. Sie zielen darauf ab, Gutgläubigen Geld – für eine Vermittlungsgebühr, für eine Bonitätsprüfung – aus der Tasche zu ziehen oder die Personendaten zu stehlen, die sie dann weiterverkaufen oder für Identitätsmissbrauch nutzen. Das Ausmaß der Betrugsfälle ist nicht bekannt, da diese selten angezeigt werden, weil sich die Betroffenen schämen, in die Falle getappt zu sein.
Das Problem
Für das ungeschulte Auge sind betrügerische Jobinserate nicht oder nur schwer von seriösen zu unterscheiden. Sie verfügen über ein professionelles Branding mit dem Logo der Firma und haben ein ansprechendes Design. In der Hoffnung auf eine Stelle fallen viele Bewerber darauf herein. Doch den Job gibt es gar nicht. Die Firmen, in deren Namen die gefälschten Inserate erscheinen, wissen nichts davon und erleiden dadurch erheblichen Imageschaden. Die Betrüger selbst werden selten überführt, da sie vom Ausland aus agieren. Jobportale, die seriös agieren, überprüfen die Angaben der Unternehmen, die Stellenanzeigen schalten. Bei der Flut an Stellen, die Onlineportale wie karriere.at anbieten – hier gibt es derzeit alleine im Verkaufsbereich mehr als 3350 Jobs – ist das aber eine große Aufgabe. Bei karriere.at gibt es eine interne Qualitätskontrolle. Auffällige Fälschungen würden wir sofort bemerken, ist Christoph Weissenböck, Sprecher von karriere.at überzeugt. Auf der Homepage eines anderen Jobportals, Gigajob.com, wird vor Jobbetrügern und ihren Methoden gewarnt. Gleichzeitig werden die Nutzer ersucht, sich vor diesen zu schützen. "Die große Mehrzahl aller Inserenten bei Gigajob ist seriös und vertrauenswürdig. Aber leider gibt es auch eine kleine Minderheit dreister Online-Trickbetrüger, die Internetportale wie zum Beispiel Jobbörsen für Ihre Machenschaften zu nutzen versuchen. Dagegen können Sie sich nur selbst schützen!", heißt es da. Auch Anwaltskanzleien warnen mittlerweile vor dem Recruiting-Betrug auf Onlineportalen. Unternehmen machen indes auf ihrer eigenen Webseite darauf aufmerksam, dass Kriminelle ihren Namen missbrauchen, etwa General Electric. Auf deren Homepage steht: „Seit einigen Jahren befinden sich mehrere Stellenanzeigen im Umlauf, die fälschlicherweise als Anzeigen von General Electric deklariert werden. GE nimmt diese Vorfälle sehr ernst und arbeitet mit den Behörden zusammen, um die Betrugsfälle aufzudecken und die Vorfälle zu stoppen.“
Doch wie verhält man sich richtig?
- Wenn Geldleistungen verlangt werden: Ist eine Zahlung oder die Angabe eines Bankkontos gefordert, ist Vorsicht geboten
- Wenn ein Jobangebot mit Antrittstermin ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch geboten wird
- Angebote mit ausschließlicher Heimarbeit ohne Präsenzzeiten
- Überhöhte Gehaltsangebote
- Telefonnummer und Mailadresse des Unternehmens halten keiner Überprüfung stand
- Fehlende Details über das betreffende Unternehmen oder die ausgeschriebene Position, alles sehr vage
„Es beginnt damit, dass ein Auftrag beim Kunden akquiriert wird, erzählt Headhunter Michael Ludwig,von der Personalberatung Brenner & Company. Anschließend wird intern ein Sollprofil für die konkrete Position erstellt. Im persönlichen Gespräch mit dem Auftraggeber werden Fakten gesammelt und auf Basis dieser die Rahmenbedingungen für die Personalsuche erstellt. „Doch nicht alles ist möglich: Wird zum Beispiel konkret ein Mann oder eine Frau für die freie Stelle gesucht, so kann das nicht in die Stellenanzeige übernommen werden“, sagt Ludwig. Denn das wäre diskriminierend. Dafür muss das Mindestentgelt verpflichtend angeführt werden. Auf Basis der Rahmenbedingungen wird ein Kandidaten-Profil geschnitzt, die relevanten Punkte kommen dann in die Stellenanzeige. „Das ist dann freilich auch immer eine Platzfrage“, sagt Ludwig. Ziel ist es, nicht möglichst viele Kandidaten, sondern den oder die richtige KandidatIn damit anzusprechen. Wird der Text des Personalberaters vom Unternehmen abgesegnet, kann die Stellenanzeige in der Zeitung erscheinen.
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