Ständig für den Chef erreichbar?

Ständig für den Chef erreichbar?
Die Mehrheit der Mitarbeiter nimmt Anrufe von Vorgesetzten auch in der Freizeit entgegen – obwohl sie das nicht müsste.

Was darf der Chef von Mitarbeitern außerhalb der Dienstzeit verlangen? Wenig, weiß Silvia Hruška-Frank, stellvertretende Leiterin der Sozialpolitik der Arbeiterkammer. In einer aktuellen Erhebung hat die Arbeiterkammer 3500 Personen zum Thema Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten befragt.

Das Ergebnis:

81 Prozent der Mitarbeiter sind auch in ihrer Freizeit, im Urlaub und im Krankenstand für die Arbeit erreichbar. 54 Prozent geben an, dass von ihnen erwartet wird, dass sie auf Anrufe oder eMails kurzfristig reagieren. Nur 13 Prozent bekommen diese Erreichbarkeit auch bezahlt. Silvia Hruška-Frank stellt klar: „Niemand ist zu einer dauerhaften Rufbereitschaft verpflichtet, die noch dazu nicht abgegolten wird.“ Arbeitnehmer müssten nur dann erreichbar sein, wenn eine Rufbereitschaft vereinbart wurde, die dann aber auch extra bezahlt ist. Wenn der Chef anruft, dann gilt das ab der ersten Sekunde aber als Arbeitszeit. Viele Arbeitnehmer nehmen es aber hin, in ihrer Freizeit oder im Krankenstand erreichbar zu sein. Denn 48 Prozent der Befragten befürchten berufliche Nachteile, wenn sie nicht erreichbar wären.

Freizeit, Urlaub, Krankenstand

Arbeitnehmer, die nicht in den Genuss einer höheren Bildung gekommen sind, sind überdurchschnittlich von der Forderung nach permanenter Erreichbarkeit betroffen, geht aus der Erhebung hervor. 62 Prozent der Befragten mit Lehrabschluss und 64 Prozent der Befragten mit Pflichtschule als höchstem Abschluss geben an, dass von ihnen erwartet wird, dass sie kurzfristig auf Kontaktaufnahme in der Freizeit oder im Krankenstand reagieren.

Dienstplanänderungen

Häufig geht es um kurzfristige Dienstplanänderungen. „Die Organisation des Dienstplans ist Teil der Arbeit und hat auch am Arbeitsplatz zu erfolgen“, stellt Hruška-Frank klar. „Dienstpläne müssen mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Denn die Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, ihre Freizeit verbindlich zu planen und nicht dauernd umzuorganisieren zu müssen.“

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