Sommer, Sonne und 524 Jobs für die Ferien
Die Ferialjobs in den großen Konzernen sind längst vergeben. Trotzdem gibt es gibt sie noch, die letzten Jobs für die beste Zeit im Jahr. Die gute Nachricht: Wir haben sie (siehe Download ganz unten). Zum Aufbessern des Taschengeldes. Aber nicht nur das: Fast 50 davon sind bezahlte IT-Praktika in vielversprechenden Start-ups und etablierten Firmen.
Egal, was man im Sommer tut – das Beste ist, überhaupt etwas zu tun. Denn: Wer sich ganz jung ins Arbeitsleben stürzt, den kann später so schnell nichts erschüttern. "Im Ferialjob lernt man, Verantwortung zu übernehmen. Damit kann man nicht früh genug beginnen", sagt Judith Novak, Geschäftsführerin der Personalberatung Anova Consulting. Gerade für 15- oder 16-Jährige sei ein Ferialjob die erste Erfahrung mit dem Berufsleben. "Auch wenn es einfache Tätigkeiten sind, muss man sie ordnungsgemäß ausführen, man hat einen Vorgesetzten, muss sich in den Ablauf und die Hierarchie integrieren." Nicht zuletzt könnten sich Jugendliche Orientierung für die weitere Ausbildung holen.
Den Studierenden empfiehlt die Personalberaterin, auf fachspezifische Praktika zu setzen – auch abseits des Pflichtpraktikums: "Da geht es schließlich schon darum, auf den Lebenslauf zu achten." Hier bietet das Ferialpraktikum die Bühne, um sich in der Rolle des Berufstätigen auszuprobieren.
Auch wenn man glaubt, seinen Wunschberuf schon gefunden zu haben: "Es macht Sinn, auch in andere Branchen und Bereiche hineinzuschnuppern und auszuprobieren, welche Tätigkeit am besten zur eigenen Persönlichkeit passt", sagt Novak.
Achtung, Falle
Doch auch bei der Ferialjobsuche lauern mitunter Fallen. Ferialjobber und -praktikanten sollten sich vor Arbeitsbeginn über ihre Rechte schlau machen. Denn nicht immer meint es der Arbeitgeber gut mit einem. Viele Ferialarbeitnehmer würden sich nicht trauen, ihre Rechte durchzusetzen, sagt Irene Holzbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht an der AK Wien: "Rechtliche Verstöße werden nicht in dem Maß verfolgt, wie man sie verfolgen könnte."Auf folgende Fallen sollten Praktikanten und Ferialjobber achten:
Job oder Praktikum? Wer in einem Dienstverhältnis steht, hat alle Ansprüche (je nach Kollektivvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Krankenentgelt) und ist weisungsgebunden. Bei einem im Studienplan festgeschriebenen Praktikum steht die Ausbildung im Vordergrund. Die AK empfiehlt, vorweg ein angemessenes Entgelt zu vereinbaren. Erhalten Praktikanten vom Dienstgeber ein freiwilliges Taschengeld, müssen sie als Dienstnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Das gilt auch für Volontäre, also "Schnupperpraktikanten". Praktikanten im Gastgewerbe gelten als Dienstnehmer, müssen also voll versichert werden. Bei der Entlohnung gilt der Kollektivvertrag (KV) oder das ortsübliche Entgelt. Laut AK sollte das Gehalt für einen Vollzeit-Ferialjob bei 800 Euro brutto liegen – alles darunter grenzt an Ausbeutung.
Überstunden ohne Kohle Werden Überstunden weder gezahlt noch mit Zeitausgleich abgegolten, reicht oft schon eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber zur Nachzahlung, um ihn zu "motivieren". Hilft das nichts, könnte man geleistete Überstunden mithilfe der AK einklagen. Wichtig: Die Arbeitszeiten genau aufschreiben.
Nicht ausgemacht Schafft einem der Chef Arbeiten an, die nicht ausgemacht sind, frustriert das. Am besten das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – und vor allem schon vorher im schriftlichen Vertrag die Art der Tätigkeit, Entlohnung und Arbeitszeit festhalten. Wichtig: Etwaige Verzichtserklärungen nicht unterschreiben!
Hilfe, die Beihilfe Für die Studienbeihilfe darf das steuerpflichtige Jahreseinkommen 8000 Euro nicht überschreiten, bei der Familienbeihilfe sind es 10.000 Euro pro Jahr. Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, reduziert sich die Studienbeihilfe nachträglich um die Differenz zum bezogenen Einkommen.
Wer sich an diese Punkte hält, dem kann fast nichts passieren. Und der Sommer kann kommen – samt Gehalt am Monatsende.
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