Rechtstipp: So trennen Sie sich von Ihrer Firma im Guten

Rechtstipp: So trennen Sie sich von Ihrer Firma im Guten
Die Arbeitswelt ist komplex. Wir geben Hilfestellung.

Die letzten Arbeitstage in einem Unternehmen können das eigene Benehmen gehörig auf die Probe stellen – vor allem, wenn kein konkretes Angebot danach in Aussicht ist. Mit einem Bein befindet man sich gefühlt auf dem Stellenmarkt, gleichzeitig ist man aber noch in die laufende Jobroutine eingebunden. Was man da im Blick behalten sollte: Die erste Priorität ist nach wie vor der aktuelle Arbeitgeber, denn man arbeitet in dieser Phase auch an seinem guten Ruf.

Bleiben Sie Profi

Egal, ob einvernehmliche oder einseitige Kündigung: Das beste Bild macht auf jeden Fall der, der bis zum letzten Tag seiner Arbeit nachgeht, weiter Ideen einbringt, sich nicht aus der Affäre zieht und sich nicht einfach krank meldet oder untertaucht. Ein professioneller Abgang kann die berufliche Zukunft auf jeden Fall positiv beeinflussen.

Denn man darf nicht vergessen, die Leute aus der Branche kennen einander – auch die Mitbewerber. Ein Anruf des Noch-Vorgesetzten kann genügen und die Karriere bei der Konkurrenz ist verbaut. Zudem wird in vielen Bewerbungsprozessen ein Arbeitszeugnis verlangt und auch hier kann der letzte Eindruck die Tonalität des Schreibens prägen. „Ein positives Dienstzeugnis oder eine gute Nachrede in der Branche können wichtig für die weitere Karriere sein“, sagte auch Rechtsanwältin Angela Perschl dem KURIER.

Beziehungen aufrecht erhalten

Bevor man den Schreibtisch räumt, kann auch ein letztes Mittagessen in der Runde oder ein gemeinsames Anstoßen nach der Arbeit mit dem engeren Kollegenkreis nicht schaden. Denn: Gute Bekanntschaften müssen nicht unbedingt mit dem Job enden. Klüger ist es, Beziehungen zu halten und Netzwerke weiter zu pflegen.

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