Rechtstipp: Meine Tochter möchte Stunden reduzieren. Wie geht das am besten?

Rechtstipp: Meine Tochter möchte Stunden reduzieren. Wie geht das am besten?
Rechtsanwältin Andrea Potz, Expertin am JOB Telefon, hat die Antwort

Frage am JOB-Telefon: Meine Tochter ist Krankenschwester und seit zehn bis zwölf Jahren für 40 Stunden angestellt. Sie möchte jetzt gern Stunden reduzieren, nachdem sie schon so lange Zeit im Krankenhaus arbeitet. Wie geht sie das am besten an?

Andrea Potz: Das Ausmaß der Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Grundsätzlich hat eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit reduziert wird, auch nicht, wenn sie bereits lange im Unternehmen tätig ist. Davon gibt es aber gesetzliche Ausnahmen (z.B. Elternteilzeit). Manche Unternehmen bieten ihren ArbeitnehmerInnen auch proaktiv flexiblere Arbeitszeitmodelle an, um deren Bedürfnissen (Vereinbarkeit Beruf und Familie, etc.) Rechnung zu tragen. ArbeitnehmerInnen sollten sich daher bei der Personalabteilung oder – falls vorhanden – beim Betriebsrat erkundigen, was im Unternehmen üblich ist und welche Möglichkeiten angeboten werden. Es empfiehlt sich, auch vorab mit der Führungskraft ein Gespräch zu führen, um hier die Möglichkeiten – gerade auch bei der Dienstplaneinteilung – auszuloten.

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