Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub: In welchen Momenten Sie doch abheben sollten

Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub: In welchen Momenten Sie doch abheben sollten
Die Arbeiterkammer fordert ein neues Gesetz für Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub. Ob völliges Abtauchen nicht sowieso erlaubt ist und welche Ausnahmen es gibt.

Anfang der Woche forderte die Arbeiterkammer Kärnten ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub (der KURIER berichtete). Das Urlaubsgesetz würde zwar Erholung festschreiben, aber das reiche noch nicht, hieß es. 

Immer öfter würden Arbeitgeber versuchen, ihre Arbeitnehmer im Urlaub zu kontaktieren. Ob man am privaten Telefon beziehungsweise am Diensthandy abheben oder E-Mails checken muss und in welchen (seltenen) Fällen es tatsächlich legitim ist, vom Arbeitgeber im Urlaub gestört zu werden, erklärt Arbeitsrechtsanwältin Christina Hödlmayr von LeitnerLaw Rechtsanwälte.

KURIER: Die Arbeiterkammer Kärnten forderte diese Woche das Recht auch Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub. Braucht es das?

Christina Hödlmayr: Das kommt auf die Position an. In besonders verantwortungsvollen Funktionen würde ich es als schwierig sehen, die Nicht-Erreichbarkeit als generelles Recht festzulegen. Aus Arbeitnehmerschutz-Sicht ist es natürlich nachvollziehbar. Es gibt ja auch einige Studien, die belegen, dass sehr viel Kommunikation im Urlaub mit den Mitarbeitern erfolgt.

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