Kranksein als Protest

Einige Flugzeuge der Air Berlin blieben diese Woche im Hangar.
Aufstand der Air Berlin-Piloten: Als Protest gegen ihre unsichere Zukunft haben sich 200 Mitarbeiter gleichzeitig krank gemeldet. Ist das rechtens und kann sich der Arbeitgeber dagegen wehren?

Anfang der Woche geriet der ohnehin angeschlagene Flugbetrieb der Air Berlin noch stärker ins Stocken. 200 der 1500 Piloten meldeten sich von einem Tag auf den anderen krank. Gleichzeitig. Das hatte zur Folge, dass Hunderte Flüge ausfielen.

Dass dies kein Zufall sein kann, war rasch klar. Es war vielmehr Ausdruck der Sorge der Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze und ein Protest gegen die Unsicherheit, wie es weitergeht. Denn die Fluglinie hatte Mitte August Insolvenz angemeldet, ein Bieterverfahren läuft. Auslöser für die Aktion war offenbar ein geplatztes Gespräch zwischen Führung und Belegschaft am Montag. Das Management sprach von einer existenzbedrohenden Situation für die Fluggesellschaft.

Kollektive Krankmeldungen sind zwar rechtlich nicht zulässig. Doch solange jeder der Piloten eine ärztliche Krankmeldung vorweisen kann, hat der Arbeitgeber wenig Möglichkeiten, das Gegenteil zu beweisen. Der Berliner Arbeitsrechts-Experte Gregor Thüsing bezeichnete die "Go Sick"-Aktion als "ein extrem schlaues Mittel". Denn solange niemand ausfindig gemacht werden kann, der zum Boykott aufgerufen hat, hat der Arbeitgeber keinerlei Handhabe.

In der Luftfahrtbranche hat es bereits in der Vergangenheit kollektive Krankmeldungen gegeben. Zuletzt im Herbst 2016. Damals haben der Ausfall von Piloten und Kabinenpersonal des Ferienfliegers Tuifly mehrere Tage lang für Verspätungen gesorgt. Im November 2015 traf das Problem auch die Lufthansa.

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