Was passiert, wenn man sich für ein Konzert krankmeldet?
Seit Jahren wünscht man es sich und dann wird es plötzlich wahr: Man ergattert das letzte Konzert-Ticket seiner Lieblingsband am Tag vor der Veranstaltung. Ein Problem gibt es jedoch: Die Arbeit. Das Konzert schneidet sich nämlich unglücklicherweise mit der Dienstzeit.
Urlaub beantragen, würde sich nicht mehr ausgehen. Der einzige Ausweg? Krankmelden. Laut einer Studie von viagogo in Kooperation mit YouGov würden rund 19 Prozent der befragten jungen Leute (Generation Z) diese Lösung tatsächlich in Erwägung ziehen. Ein einmaliges Konzert sei sogar ein Hauptgrund dafür, dass sie die Arbeit in letzter Minute schwänzen würden. Zum Vergleich: Nur acht Prozent der Millennials stimmen dem zu.
Aber was passiert, wenn der Chef von dem Schwindel erfährt?
AK-Arbeitsrechtsexpertin Marlene Frank hat die Antwort: „Wenn man einen Arbeitsvertrag eingeht, hat man Rechte aber auch Pflichten.“ Zu den Pflichten gehöre etwa das Erbringen der Arbeitsleistung. Bei einem Krankenstand ist man von dieser Pflicht befreit, deswegen hat man sich nur dann „krankzumelden, wenn man sich nicht arbeitsfähig fühlt.“ Spielt man die Krankheit nur vor, um etwa auf ein Konzert zu gehen, kann es arbeitsrechtliche Folgen haben. Vor allem, wenn der Chef es durch Postings auf sozialen Medien erfährt.
Eine mögliche Konsequenz wäre die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kann auf zwei unterschiedliche Arten ablaufen.
Harte Konsequenzen bei einer berechtigten Entlassung
Man wird entweder gekündigt (hier ist die Kündigungsfrist einzuhalten) oder man wird entlassen. „Ein so grober Verstoß, ist vermutlich ein Entlassungsgrund, was andere rechtliche Konsequenzen mit sich bringt als eine Kündigung“, erklärt Frank. Denn das Arbeitsverhältnis wird hier sofort beendet, ohne dass man vorher eine Frist einhalten muss.
Wird man tatsächlich entlassen, ist man auch beim Arbeitsmarktservice (AMS) gesperrt. „Das Arbeitslosengeld bekommt man dann vier Wochen lang nicht.“ Häufig ist an eine Entlassung auch - je nach Kollektivvertrag - der Verlust von Weihnachts- und Urlaubsgeld geknüpft und sie zieht somit weitere finanziellen Einbußen mit sich.
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Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er etwa aufgrund der unentschuldigten Abwesenheit einen Ersatz finden musste und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Sich für ein Konzert krankzumelden, ist somit ein No-Go: „Man spricht so etwas am besten mit dem Arbeitgeber ab und vereinbart Urlaub oder Zeitausgleich, wenn das Konzert in die Arbeitszeit fällt.“ Eines steht fest: „Ein Krankenstand sollte auf keinen Fall vorgetäuscht werden.“
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