Job-Telefon: „Kann mein Urlaub kurzfristig widerrufen werden?“

Job-Telefon: „Kann mein Urlaub kurzfristig widerrufen werden?“
Unser Service für Sie: Beim kostenlosen Job-Telefon beantworten Experten Ihre Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.

Dieses Mal war der Jurist und Arbeitsrechtsexperte Klaus Cavar am Hörer.

Krankenstand

Frage am JOB Telefon: Ich war bei meinem Arbeitgeber im Krankenstand. Am letzten Tag war ich dann nicht mehr zu Hause sondern auf einem Feuerwehrfest – und habe dort meinen Chef angetroffen, der war etwas irritiert. Mit welchen Maßnahmen muss ich nun rechnen? Kann er mich deswegen kündigen?

Klaus Cavar: Während Ihres Krankenstandes sind Sie verpflichtet, den Anordnungen Ihres Arztes nachzukommen und kein Verhalten zu setzen, das – nach allgemeiner Lebenserfahrung – den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst oder die Heilung sonst verzögert. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann Ihren Arbeitgeber auch zur Entlassung berechtigen („fristlose Kündigung“). Sofern der Besuch des Feuerwehrfestes dem Heilungsverlauf nicht abträglich war – weil er innerhalb der ärztlichen „Ausgehzeiten“ stattfand und mit der Art Ihrer Erkrankung vereinbar war – liegt wohl keine Pflichtverletzung vor.

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