Wenn man eine solche Nachricht liest, sollte man laut dem Experten zunächst auch kontrollieren, ob es sich um ein Sanierungs- oder Konkursverfahren handelt. Bei einem Sanierungsverfahren würde das Unternehmen grundsätzlich fortgeführt: „Für Gläubiger ändert sich da faktisch in Bezug auf die Lieferantenbeziehung nichts, die Geschäftsbeziehung läuft weiter.“
Erst bei einem Konkursverfahren sollte man aufpassen. Die Unsicherheit, ob das Unternehmen geschlossen wird, liege hier vor. Ein Lieferant verliert hier nämlich nicht nur einen Kunden, sondern in der Regel auch einen wesentlichen Teil seiner offenen Forderungen.
Der Handlungsspielraum ist hier leider nur begrenzt.
Wenn Rechnungen noch nicht bezahlt sind, kann man eine Insolvenzforderung anmelden, „aber im seltensten Fall erhält man diese zur Gänze bezahlt.“ Einen gewissen Verlust muss man somit einstecken. Wobei Weinhofer betont: „Bei Lieferanten gibt es bei jeder Insolvenz ein gewisses Risiko. Einerseits kann man auf den bereits erbrachten Leistungen sitzen bleiben, sprich keinen Abnehmer zu haben. Und andererseits kann es eben sein, dass man auch sein Geld nicht wiederbekommt.“
Denn die Insolvenzforderung kann noch so groß sein - wenn das insolvente Unternehmen kein Geld hat: "Von einer Forderung kann ich mir keine Wurschtsemmel kaufen“, so Weinhofer.
Wie kann man sich absichern?
Um solche Verluste zu vermeiden, empfiehlt es sich bei größeren Bestellungen oder Partnerschaften, vorab Informationen über die Bonität des Gegenübers einzuholen. Das kann man etwa über Kreditauskunfteien machen. „Man kann da konkret fragen: Wie zahlungsfähig und -willig ist derjenige, der 30 Tische bei mir bestellt hat?“
Erst wenn man sich hier einen Einblick geholt hat, kann man entscheiden, wie man nun beliefern möchte. Es gibt etwa die Option der Vorauskassa, nach dem simplen „Erst Geld dann Lieferung“-Prinzip. „Sonst kann man auch den Wunsch nach einer Bankgarantie äußern“, sagt Weinhofer. Einfach gesagt, zahlt in Situationen, in denen der Geschäftspartner nicht mehr zahlen kann, stattdessen die Bank. Auf diese Weise bekommt der Lieferant sein Geld in jedem Fall.
Ein Bonitätscheck ist bei größeren Unternehmen die Norm. „Sie haben ein Professionelles Risiko- und Forderungsmanagement, die ihre Kunden prüfen und schauen, dass die Gelder rechtzeitig einlangen und Rechnungen zeitnah gestellt werden“, erklärt der Experte. Ein Großteil der österreichischen Unternehmen sind jedoch KMUs, die sich nicht immer aussuchen können mit wem sie ein Geschäft machen. „Es geht immer um den Umsatz“, sagt er. „Aber Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Ich habe nur ein Geschäft gemacht, wenn am Ende das Geld in meiner Geldbörse ist.“
Welche Pflichten hat der Schuldner?
Ein Schuldner hat die Verpflichtung, sobald er erkennt, dass es mit dem Unternehmen nicht mehr weitergeht, binnen 60 Tagen einen Insolvenzantrag bei Gericht zu stellen: „Macht er das nicht, ist er wegen Insolvenzverschleppung nach dem Strafgesetzbuch strafbar.“
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