Inseratentext: Nur 5 Prozent tun's richtig

Inseratentext: Nur 5 Prozent tun's richtig
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Der KURIER-Karrieren-Brunch warf das Thema auf - diskutiert wurde heftig.

Das Vortragsthema traf beim Publikum wohl einen Nerv. Denn auch schon während des Vortrags gab es kaum zu bremsende Publikumsfragen. Der Lehar-Saal im Wiener Kursalon Hübner war zum Bersten voll, als Rechtsanwalt Franz J. Heidinger, Gründungspartner der Kanzlei Alix Frank mit seinen Ausführungen begann.

Der KURIER lud seine Partner zum Karrieren-Business-Brunch, auf dem Programm standen die Neuerungen zum Antidiskriminierungsrecht - über Einkommensberichte, die Behinderteneinstellung neu und EuGH-Urteile zur Altersdiskriminierung.

Novelle

Im Mittelpunkt: die Gehaltsangaben in Stellenanzeigen. Seit März ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, nur fünf Prozent der Jobinserate setzen sie auch um, wie eine Zählung der ÖGB-Frauen im November ergeben hat. Sanktionen in Form einer Verwaltungspönale von bis zu 360 Euro werden erst ab 1. Jänner 2012 exekutiert.

Für viele Unternehmen sei unklar, welche Mindesterfordernisse ein Inseratentext haben müsse. "Es sind bereits Umgehungstendenzen erkennbar", sagt Heidinger. Man schreibe also das Mindestentgelt hin - plus der Ergänzung "Überzahlung möglich". Das Mindestentgelt müsse laut Kollektivvertrag je nach Verwendungsgruppenjahren angegeben werden, führte Heidinger aus - "mit eventuellen Zulagen, ohne Sonderzahlungen und unter Anführung einer Zeiteinheit - also Tag, Monat oder Jahr". Ausgenommen seien Positionen ohne KV, für Vorstände, Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. und freie Dienstnehmer. Je nach erwünschter Berufserfahrung und Verwendungsgruppe müsste das Mindestentgelt festgesetzt werden. "Wenn Sie als Mindestentgelt 2500 Euro hinschreiben, werden sich Bewerber, die 4500 Euro haben möchten, wahrscheinlich nicht bewerben", gibt Heidinger zu bedenken. Was auch ein Vorteil sein kann - man könne den Bewerberfluss so punktgenauer bestimmen. Allerdings: Würden höher qualifizierte Personen gesucht und setze man das Mindestentgelt höher an, könne man es bei Gehaltsverhandlungen nicht unbegründet unterschreiten.

Eines sei aber klar: "Es fällt in jedem Fall mehr Inseratentext an, das heißt, Inserate werden teurer", sagt Heidinger. Im Anschluss an seine Ausführungen wurde eifrig diskutiert. "Wir weisen all unsere Kunden auf die neue Regelung hin", erzählt eine Personalberaterin aus dem Plenum, "nur hängt es vom Unternehmen ab, ob es das auch umsetzen will."

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