Der Aufwand (inklusive Hürden) schien sich bezahlt gemacht zu haben: vor einigen Tagen erhielt er die ersehnte E-Mail mit dem Betreff „Zusage“. Er wird aufgefordert, sich binnen vier Tagen offiziell anzumelden und die Studiengebühr zu überweisen, da sein Platz sonst an die nächsten auf der Warteliste vergeben wird. „Danach werden alle Ihre Bewerbungen storniert, sollten Sie keine Zusage tätigen“, heißt es in der Nachricht der FH. Anforderungen, die der Student noch am selben Tag erledigt und bei der Gelegenheit auch die Anmeldung an anderen Schulen (Plan B) zurückzieht.
Einen Tag später die Schock-Nachricht: die Zusage der FHWien sei ein technischer Fehler gewesen, heißt es in einer automatischen E-Mail. Einer, der 480 Bewerber betrifft. „Wir entschuldigen uns vielmals für diesen Fehler und wünschen Ihnen alles Gute“, lautet der lapidare Schlussschatz in der Absage-Nachricht.
Die FH bedauert
Nach sechs Monaten Vorbereitung und Aufregung stehen die Studierenden nun mit leeren Händen da. Das Sahnehäubchen auf dem Aufnahme-Chaos: es ist nicht das erste Mal, dass an der FHWien WKW so etwas passiert. 2014 berichtete der KURIER von ähnlichen Geschehnissen. Beate Huber, Akademische Leiterin der FHWien der WKW, bedauert die Vorfälle auf KURIER-Anfrage. Sie bestätigt, dass die Zusagen in den E-Mails falsch waren. „Das haben wir den 480 Betroffenen am nächsten Vormittag per E-Mail mitgeteilt und uns bei ihnen entschuldigt. In Wirklichkeit befinden sich die Betroffenen unverändert auf der Warteliste und haben damit weiterhin die Chance auf einen Studienplatz.“ Mit dem Fall von 2014 soll die aktuelle Situation ursächlich nicht zusammenhängen, da sie „durch ein anderes technisches System ausgelöst wurde“. Die FHWien der WKW stehe aktuell mit den betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern im Kontakt.
Es sollen sich Personen gemeldet haben, die einen Studienplatz an anderen Fachhochschulen abgelehnt haben, erklärt die FH. „Diesen Personen haben wir empfohlen, sich mit der Information, dass das Studienplatzangebot unserer FH versehentlich verschickt wurde, an jene FH zu wenden, deren Studienplatzangebot sie abgelehnt haben“, ist Beate Hubers Lösung. Einen Studienplatz könne die FH jedenfalls nicht zusichern: „Das ist leider nicht möglich, da wir für jeden Bachelor- und Master-Studiengang nur eine bestimmte Anzahl an staatlich finanzierten Studienplätzen vergeben können.“
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat noch keine Beschwerden zum aktuellen Fall registriert, sagt Simon Neuhold aus dem ÖH-Vorsitz. Er rät Betroffenen, sich bei den ÖHs zu melden: „Wir haben Juristen im Haus, die sich die Einzelfälle ansehen. Auch wenn wir nicht versprechen können, dass man schlussendlich den Studienplatz bekommt.“ Er appelliert an alle FHs und deren Studierendenvertretungen, die Bewerber mit langen Wartezeiten und unzähligen Fristen nicht in der Luft hängen zu lassen. „Die aktuelle Situation verlangt von angehenden Studierenden, sich bei so vielen FHs wie möglich zu bewerben und mehrere Aufnahmeprozesse zu durchlaufen, um einen Platz zu bekommen.“ Umso ärgerlicher wären chaotische Vorfälle wie diese.
Rechtliche Schritte?
Ob man auch rechtlich dagegen vorgehen kann, fragt der KURIER einen Hochschulrechtsexperten, der anonym bleiben will und gleich mehrere Handlungsoptionen listet. Ist ein Studienvertrag mit der FH zustande gekommen, ist er rechtsgültig und kann nicht so einfach zurückgezogen werden. Im geschilderten Fall hat sich der Studierende bereits angemeldet und den Studienplatz angenommen. Das gilt als Vertrag. Als Bewerber könnte man deshalb bei der FH seinen Studienplatz einfordern. Zum anderen könne man auch auf Schadensersatz klagen oder sich an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (kurz AQ Austria) wenden, die solche Sachlagen begutachtet. In Extremfällen könnte die Entziehung der Akkreditierung drohen (was in solchen Belangen noch nie vorkam).
Für jene, die jetzt wieder auf der Warteliste der FHWien der WKW stehen, heißt es: abwarten und schauen, ob doch noch eine E-Mail mit Zusage eintrudelt – diesmal mit einer echten.
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