Erstes eigenes Geld – und was nimmt die Steuer?

Erstes eigenes Geld – und was nimmt die Steuer?
Wie und was muss ich versteuern? Muss ich mich jetzt selbst versichern? Zwölf Fragen, zwölf Profi-Antworten.

Steuern – den meisten Menschen jagt der Gedanke keine Freudenschauer über den Rücken. Vielleicht eher sogar Angst. Aber es nützt nichts: Wer Geld verdient, muss – meist – auch Steuern zahlen. „Wann, wie und wie viel“ sind Fragen, die sich vor allem Jobeinsteigern aufdrängen.

Die gute Nachricht: Es gibt Experten die sich sogar gerne mit dem Thema beschäftigen. Wie etwa Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich. Er hat für den KURIER die zwölf drängendsten Fragen von Steuer-Neulingen beantwortet:

1. Warum zahle ich überhaupt Steuern?

Steuern und Abgaben sind die wichtigsten Einnahmequellen des Staates, mit denen die öffentlichen Ausgaben finanziert werden. Unter anderem fließen die Steuereinnahmen in das Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungswesen, in den Umweltschutz, in wirtschaftliche Angelegenheiten, in die allgemeine öffentliche Verwaltung sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit. Steuerzahler leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und damit für den Wohlstand in unserem Land.

2. Was ist eigentlich diese Arbeitnehmerveranlagung? Wer muss die machen?

Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig, zwingend oder automatisch. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass dem Arbeitgeber alle wesentlichen Umstände wie Familienstand, Wohnsitz, Kinder, Alleinverdiener, Pendlerpauschale oder Freibetragsbescheid bekannt sind, damit er die Lohnsteuer richtig berechnen kann. Allfällige Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten des Arbeitnehmers, wie beispielsweise Fachliteratur und Ausbildungskosten, werden aber nicht berücksichtigt. Diese Ausgaben können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuermindernd geltend gemacht werden.

3. Muss ich meine Steuern selbst zahlen oder werden sie einfach vom Lohn abgezogen?

Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber monatlich einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt. Zur Auszahlung an den Arbeitnehmer gelangt das Nettoentgelt – also der Betrag, der nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherung verbleibt. Unternehmer und Freiberufler müssen hingegen ihre Einkommensteuern selbst abführen.

4. Was ist, wenn ich meine Arbeit in bar bezahlt bekomme? Soll man das Geld versteuern?

Steuern fallen ab einem jährlichen Einkommen von 11.000 Euro an. Wird dieses Einkommen überschritten, sind Steuern abzuführen, egal, auf welche Weise man bezahlt wird.

5. Was passiert denn, wenn ich einfach gar keine Steuern bezahle?

Sofern vorsätzlich keine Steuern bezahlt werden, liegt eine Abgabenhinterziehung vor. Diese hat nicht nur eine Nachzahlung zur Folge, sondern auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen. Die festgesetzte Strafe kann bis zum Doppelten der nachzuzahlenden Steuer betragen, sodass man im Endeffekt einen Betrag von bis zu dreimal der Steuer zu zahlen hat. Ab einer hinterzogenen Steuer von 100.000 Euro ist ein Finanzstrafverfahren vor Gericht zu führen.

6.Gibt es jemanden, der mir beim Ausfüllen der ersten Arbeitnehmerveranlagung hilft?

Bei Fragen zu der Arbeitnehmerveranlagung kann man sich an einen Steuerberater wenden. Das Finanzministerium veröffentlicht außerdem jährlich eine Broschüre, die Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung für Lohnsteuerzahler beinhaltet.

7. Braucht jeder einen Steuerberater – oder kann man das mit der Veranlagung auch selbst?

Nein, in Österreich gibt es keine Verpflichtung, einen steuerlichen Vertreter zu haben. Es kann aber einige Vorteile bieten, wenn man einen Steuerberater hat. Steuerberater verfügen über das nötige Fachwissen im Steuerrecht.

8. Kann man die Steuern auch online machen?

Grundsätzlich ist die elektronische Abgabe von Steuererklärungen in Österreich verpflichtend. Die elektronische Arbeitnehmerveranlagung kann kostenlos und jederzeit über FinanzOnline durchgeführt werden. Hierzu wird ein FinanzOnline-Zugang benötigt, der online beantragt werden kann. Nach erfolgter Anmeldung wird die Zugangskennung für FinanzOnline mittels RSa Brief zugestellt. Außerdem kann der Einstieg in FinanzOnline mit der Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen. Mit Jahresbeginn 2020 wurde die Durchführung der Online-Arbeitnehmerveranlagung wesentlich vereinfacht und ist nunmehr auch am Handy oder Tablet möglich.

9. Wann muss man seine Steuern machen? Jedes Jahr? In einem bestimmten Monat?

Das hängt von der Steuer und von betraglichen Grenzen ab. Die Einkommensteuer wird quartalsweise vorausbezahlt und im Folgejahr mit der Jahressteuererklärung endgültig festgesetzt. Bei anderen Steuern, wie der Umsatzsteuer, bestehen andere Fristen. So ist die Umsatzsteuer grundsätzlich für jeden Monat bereits unterjährig zu erklären.

10. Ich habe gehört, dass man von seinen Steuern etwas zurückbekommen kann. Wie und wo?

Zu viel bezahlte Lohnsteuer kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden. Das betrifft vor allem Sonderausgaben wie den Kirchenbeitrag, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten sowie Werbungskosten für Fachliteratur und Ausbildungskosten, die nicht in der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Diese Ausgaben können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuermindernd geltend gemacht werden. Durch die Berücksichtigung dieser Ausgaben wird die Bemessungsgrundlage für die Steuer reduziert, dadurch ergibt sich eine Lohnsteuergutschrift.

11.Klingt kompliziert. Kann ich irgendwo lernen, wie ich meine Steuer machen muss?

Grundsätzlich handelt es sich beim Steuerrecht um eine komplexe Materie. Da es – auch finanzstrafrechtlich – heikel sein kann, wenn man Fehler macht, sollte man sich eher an einen Steuerberater oder Steuerberaterin wenden.

12. Ich bin noch bei meinen Eltern versichert – muss ich da Steuern zahlen?

Die Frage, ob Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einkommen ab. Übersteigt also das eigene Einkommen die Grenzen für die Steuerpflicht, liegt auch eine Versicherungspflicht vor. Mit anderen Worten: Wenn man Steuern zahlen muss, kann man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein.

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