Burn-out-Prävention per Gesetz

Burn-out-Prävention per Gesetz
Ab Jänner sind Betriebe verpflichtet, mehr gegen die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu tun. Ein erster Schritt.

Schärfere gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz sollen ab 1. Jänner 2013 psychische Belastungen am Arbeitsplatz minimieren und dadurch Burn-out verhindern. Durch das neue „Anti-Stress-Gesetz“ wie es bereits genannt wird, werden Unternehmen verpflichtet, die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu erheben, von externen Arbeitsmedizinern bzw. Psychologen beurteilen zu lassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer umzusetzen.

Die bisher auf die physische Gesundheit abgestellte Fürsorgepflicht der Arbeitgeber wird damit auf die psychische Gesundheit ausgeweitet und vom Arbeitsinspektorat überprüft. „Experten schauen sich an, wie belastend das Arbeitsumfeld für den einzelnen Arbeitnehmer ist“, erläutert Arbeiterkammer-Experte Alexander Heider. Standardisierte Fragebögen und Gespräche mit Beschäftigten sollen dabei helfen. Änderungen in den Arbeitsabläufen oder Zuständigkeiten könnten etwa die Folge sein.

Um über das Thema altersgerechte Arbeitsplätze und die Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie künftig besser Bescheid zu wissen, wird die Ausbildung zum Arbeitsmediziner um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht. Die bisherigen Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den „Schutz der Integrität und der Würde der Arbeitnehmer“ erweitert.

Skepsis

Experten sind skeptisch, ob das „Anti-Stress-Gesetz“ in der Praxis tatsächlich Wirkung zeigen wird. „Hier wird mit der Schrotflinte auf ein Phänomen geschossen, aber die wirklichen Problemlagen trifft man damit nicht“, sagt Gewerkschafter Kurt Obermülner, der als Mediator bei psychosozialen Problemen am Arbeitsplatz fungiert. Die Fürsorgepflicht allein sei zu wenig, die Unternehmen müssten auch zur Behebung von Missständen verpflichtet werden (Interventionspflicht). Die Einbeziehung externer Experten sei aber den Betrieben oft zu teuer, weshalb lieber weggeschaut werde, weiß Obermülner. Hier könnte man auch mit Förderungen arbeiten.

Für Sozialminister Rudolf Hundstorfer ist die Novelle nach Reform der Invaliditätspension eine wichtige Präventiv-Maßnahme zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

Kosten Zwischen 50 und 60 Prozent aller längeren Krankenstände sind auf Stress am Arbeitsplatz zurückzuführen, sagen internationale Studien. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten durch verminderte Arbeitsleistung und -produktivität betragen allein in Österreich bis zu 3,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Pension Ein Drittel aller Pensionsantritte erfolgt in Österreich krankheitsbedingt. Der Anteil psychischer Erkrankungen bei den Neuzugängen zur Invaliditätspension beträgt ebenfalls rund ein Drittel. 2004 lag der Anteil erst bei 24 Prozent.
Präventiv-Maßnahmen wie fit2work sollen gegensteuern.

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