11 Fakten zur Kündigung

Gekündigt, was jetzt? Einiges ist zu beachten
Nach einer Kündigung ist man meist geschockt. Sich mit dem Recht zu beschäftigen, zahlt sich aus.

Der Jobabbau in Österreich nimmt kein Ende. Zielpunkt, Schirnhofer, Bank Austria waren es kürzlich, Leder & Schuh hat soeben seine Mitarbeiter zur Kündigung angemeldet. Was Betroffene wissen müssen, erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Sara Pöcheim:

Kündigung Auch wenn eine Kündigung nur mündlich ausgesprochen wird – sie gilt. Außer, es gibt ein Schriftlichkeitsgebot in Kollektivvertrag (KV) oder Arbeitsvertrag.

Arbeitspflicht Arbeitnehmer müssen sich während der Kündigungsfrist genau so verhalten wie im Dienstverhältnis: Sie haben eine Arbeitspflicht zu erfüllen.

Dienstfreistellung Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den gekündigten Mitarbeiter gegen Gehalt freistellt oder nicht. Einen Anspruch darauf hat der Mitarbeiter nicht. Der Arbeitnehmer sollte sich das schriftlich geben lassen.

Kündigungsfrist Sie bezeichnet die Dauer ab Kündigung bis zum letzten Arbeitstag. Bei Angestellten ist sie klar im Gesetz geregelt und nimmt je nach Dauer des Dienstverhältnisses zu (anfangs 6 Wochen, nach fünf Jahren drei Monate, maximal sechs Monate). Bei Arbeitern variiert die gesetzliche Kündigungsfrist je nach KV von einem Tag bis mehreren Monaten. Sie muss jedenfalls eingehalten werden. Der Kündigungstermin bezeichnet den letzten Arbeitstag (nicht den Tag der Kündigung). Wenn laut KV zum Monatsletzten gekündigt wird, muss es der Monatsletzte nach der Kündigungsfrist sein.

Entschädigung Hält sich der Arbeitgeber nicht an Kündigungsfrist/-termin, hat man Anspruch auf die sogenannte Kündigungsentschädigung. Das sind alle Entgelte wie Lohn, Sonderzahlungen, Urlaubstage, die man während der ordnungsgemäßen Frist erhalten hätte. Man muss sie schriftlich beim Arbeitgeber urgieren und binnen sechs Monaten gerichtlich einfordern. Dazu am besten an die Gewerkschaft oder an Arbeiterkammer wenden.

Kündigungsgrund Der Arbeitgeber muss die Kündigung nicht begründen.

Postensuchtage Dem Arbeitnehmer steht während der Kündigungsfrist ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit für die Jobsuche zu.

Krankenstand Eine Kündigung im Krankenstand ist legal. Dauert der Krankenstand länger als die Kündigungsfrist, muss das Krankenentgelt vom Unternehmen weitergezahlt werden. Die Dauer entspricht dann jener eines normalen Dienstverhältnisses und ist bei Arbeiter und Angestellten gesetzlich unterschiedlich geregelt.

Urlaub Die Konsumation des Urlaubs ist Vereinbarungssache: Der Mitarbeiter hat nicht automatisch das Recht, ausstehenden Urlaub während der Kündigungsfrist zu konsumieren. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Mitarbeiter weiterarbeitet. Lehnt der Arbeitgeber den Urlaub ab, muss er die Urlaubsersatzleistung ausbezahlen.

AMS-Geld In der Zeit, in der man den Urlaub ausbezahlt bekommt, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kündigung anfechten Wenn ein älterer Mitarbeiter gekündigt wird, kann das unter Umständen sozialwidrig sein. Die Anfechtungsklage muss binnen zwei Wochen nach der Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden.

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