Kärntner Hypo: Nun prüft auch der Rechnungshof
Den Vorgängen rund um die Notverstaatlichung der Kärntner Hypo - wohl noch länger ein Thema von Brisanz - steht nun auch eine Prüfung durch den Rechnungshof ins Haus. Der zeitliche Ablauf ist nach dem entsprechenden Antrag der Grünen zwar noch ungeklärt, der Rechnungshof bestätigte am Freitag allerdings, dass die sogenannte "Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß Paragraf 99 Abs. 2 GOG" mit 17 Fragen der Grünen in den Prüfungsplan der Behörde aufgenommen wurde.
Der Grünen-Vizeparteichef und Vorsitzender des RH-Ausschusses im Parlament, Werner Kogler, hatte das Verlangen seiner Partei, genauer von notwendigen 20 Abgeordneten seiner Fraktion, vorher verkündet. Der RH könne ausdrücklich nur ex-post prüfen, so Kogler auf die Frage, warum man nicht schon früher auf die Idee eines Antrags auf Überprüfung gekommen sei.
"Es stimmt nicht, dass die Notverstaatlichung alternativlos war."
Durch die RH-Prüfung als "letztes Mittel" könne man nun "klarmachen, dass noch Konsequenzen möglich sind". Abgesehen haben es die Grünen vor allem auf den damaligen Finanzminister Josef Pröll (ÖVP). "Seine Rolle ist zu durchleuchten. Wieso hat er den Hypo-Schaden von den Bayern zurück nach Österreich importiert? Es stimmt nicht, dass die Notverstaatlichung alternativlos war. Bayern und die BayernLB hätten die Hypo nie ungeordnet in die Pleite geschickt. Entweder hat die BayernLB einen Dummen gefunden oder Pröll - von Raiffeisen ins Finanzministerium mit fürstlichem Rückkehrrecht verleast - war erpressbar", sagte Kogler. Ein U-Ausschuss zur Hypo-Notverstaatlichung bleibe daher ebenso "unvermeidlich".
So gut wie alle Fragen der Grünen in ihrem Antrag an den RH zielen wohl daher auf das Verhalten des Ministeriums ab.
100 Verdächtige
"Geprüft wird der Verdacht der Untreue, der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie der Vergehen nach Paragraf 255 Abs. 1 Z1 und 5, Abs. 2 Aktiengesetz", heißt es in der Anfragebeantwortung des Justizministeriums ans BZÖ. "Ich ersuche um Verständnis, dass eine namentliche Nennung der Beschuldigten aus Gründen des Datenschutzes unterbleiben muss", hält Ressortchefin Beatrix Karl (ÖVP) fest. BZÖ-Klubvize Stefan Petzner hatte im vergangenen Herbst entsprechende Anzeigen erstattet.
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