Hypo-Notverstaatlichung auf dem Prüfstand

Hypo-Notverstaatlichung auf dem Prüfstand
Juristen prüfen derzeit, ob die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria aus dem Dezember 2009 rückgängig gemacht werden kann.

Um 7.30 Uhr in der Früh zum 14. Dezember 2009 verkündet der damalige Finanzminister Josef Pröll, dass eine Pleite der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank abgewendet sei. Die Bank wird notverstaatlicht; ein Zusammenbruch der Systembank "hätte einen Dominoeffekt auslösen können, der sich gewaschen hat", so Pröll. Ein 17-stündiger Verhandlungsmarathon waren dem Entschluss vorangegangen – die Bayerische Landesbank (BayernLB) als Eigentümerin wollte um jeden Preis einen Schlussstrich unter ihr Kärnten-Abenteuer setzen und raus aus ihrer 67-Prozent-Beteiligung. Pröll zahlte einen symbolischen Euro für eine Bank, die dem Steuerzahler in Folge Milliarden kosten wird.

Diese Notverstaatlichung von damals steht jetzt auf dem Prüfstand, berichtet Der Standard. Juristen in Österreich würden derzeit eine Klage prüfen, die auf die Rückabwicklung der Verstaatlichung abzielt, so das Blatt. Das folgenschwere Geschäft aus der Ära Pröll soll wegen Irrtums angefochten werden. Begründung: Die Bayern als Mehrheitseigentümer hätten bei den Verhandlungen damals den schlechten Zustand der Bank verschleiert. Wäre Österreich richtig und vollständig informiert gewesen, hätte man die Bank gar nicht erst gekauft.

Frist bis Dezember

Viel Zeit den Entschluss aus dem Jahr 2009 anzufechten, bleibt nicht. Die gesetzliche vorgesehene Frist für die Anfechtung von Verträgen wegen Irreführung beträgt drei Jahre. Überhaupt ist noch nicht bekannt, ob es zur Zivilklage kommen wird. In dem dafür zuständigen Finanzministerium gibt man sich bedeckt: "Diese Frage stellt sich für das Ressort derzeit nicht", zitiert der Standard eine Sprecherin des Finanzministeriums.

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