Hypo-Kärnten: Österreich klagt EU-Kommission

Hypo-Kärnten: Österreich klagt EU-Kommission
Die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria wird ein Fall für den EuGH. Es geht um bis zu 264 Millionen Euro.

Der Ausgang dieses Verfahrens kann brisante Konsequenzen haben. Die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria kommt auch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission entschied am 25. Juli 2012, dass eine Haftung der Republik Österreich für Kredite der Bayerischen Landesbank an die Hypo über 2,638 Milliarden Euro eine staatliche Beihilfe darstellt. Österreich brachte am Mittwoch dagegen beim Höchstgericht eine Nichtigkeitsklage ein.

Vorgeschichte

Ende 2009 übernahm die Republik die Anteile der BayernLB (94 Prozent) an der am Rande des Abgrund stehenden Hypo. Die Bayern hatten ihrer Kärntner Tochter zuvor über mehrere Darlehen Liquidität zur Verfügung gestellt, von diesen Kredit­linien wurden in Summe 2,638 Milliarden Euro ausgenutzt. Im Vertrag mit den Bayern hatte Österreich damals eine Haftung für diese Kredite übernommen – aber nur für den Fall, dass die Hypo zerschlagen werde und nicht mehr lebensfähig wäre.

Die Kommission, die im Juli das Hilfspaket des Freistaats Bayern für seine Bank über zehn Milliarden Euro als staatliche Beihilfe beurteilte, stufte auch diese Haftung Österreichs als Beihilfe an die BayernLB ein. "Die Entscheidung der Kommission entspricht nicht den Bestimmungen des Vertrags zur Notverstaatlichung", argumentiert Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur. In der Nichtigkeitsklage wird bemängelt, dass die Republik von der Kommission nicht einmal angehört worden sei. Außerdem sei die Klage der BayernLB auf Rückabwicklung des Kaufs der Hypo nicht berücksichtigt. Die Republik habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt", eine Beihilfe zu gewähren.

Rückzahlung?

Österreich würde die 2,6 Milliarden Euro der Bayern gerne behalten. Das Darlehen wird in der Klage unterschiedlich dargestellt. Bei der Notverstaatlichtung habe es

keine Anhaltspunkte gegeben, dass die Kredite für die Hypo Eigenkapital ersetzend seien. Damit wären sie zurückzuzahlen. Seit Sommer 2012 gebe es aber Anhaltspunkte, dass es sich doch um Eigenkapital handle. Stimmt das, könnten die Bayern den Kredit samt Zinsen nicht mehr zurückfordern. Die Hypo hat ein Gutachten darüber in Auftrag gegeben. Die Bayern haben die Causa bereits von zwei Anwaltskanzleien prüfen lassen und gehen davon aus, dass es sich um einen Kredit handelt. Die Hypo zahlt derzeit jedenfalls laufend Zinsen an die Bayern.

Sollte es sich bei der Haftung tatsächlich um eine Beihilfe handeln, müsste die Republik von den Bayern ein Garantie-Entgelt verlangen. Laut einer Richtlinie der Kommission drei bis zehn Prozent – wären 79 bis 264 Mio. Euro.

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