Justiz stellt überschuldete Personen im Internet an den Pranger

Justiz stellt überschuldete Personen im Internet an den Pranger
Künftig kann das Gericht eine sogenannte Gesamtvollstreckung einleiten. Damit wird nicht nur die Explosion der Zinsen und Kosten gestoppt.

Geschätzte 500.000 Personen sind hierzulande bis über beide Ohren verschuldet. Das Gros der Schuldner wird von seinen Gläubigern mit gerichtlichen Exekutionsverfahren verfolgt, dadurch vergrößern die anfallenden Zinsen und Kosten den Schuldenberg weiter. Dem wird seit 1. Juli mit der Reform des Exekutionsrechts ein Riegel vorgeschoben.

Künftig kann das Gericht eine sogenannte Gesamtvollstreckung einleiten. Damit wird nicht nur die Explosion der Zinsen und Kosten gestoppt. Konnten bisher die erstgereihten Gläubiger eher in ihr Geld kommen, wird in Zukunft das vorhandene Vermögen auf alle Gläubiger verteilt. Die Schuldnerberatungen erwarten, dass mehr verschuldete Personen „wieder in geregelte finanzielle Verhältnisse kommen“.

Doch die Reform hat auch einen gravierenden Nachteil. Kommt das Gericht aufgrund der Zahl an Gläubigern zum Schluss, dass eine Person überschuldet ist, wird der Name dieser Person auf der Justiz-Homepage edikte.justiz.gv.at unter der Abfragemaske „offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ veröffentlicht.

„Jedermann kann dort nachschauen, ob sein Nachbar oder Arbeitskollege überschuldet ist. Auch ein potenzieller Dienstgeber kann nachschauen, der einen Dienstnehmer aufnehmen will“, sagt Schuldnerberater Clemens Mitterlehner. „Die Veröffentlichung ist aus unsere Sicht nicht notwendig und vom Datenschutz her sehr problematisch.“

Auch das Insolvenzrecht wurde reformiert. Die Dauer des Privatkonkurses wurde von fünf auf drei Jahre verkürzt. Aber das gilt nur, wenn ein privater Schuldner innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenz ergreift. Das kann u. a. ein Privatkonkursantrag sein. Mitterlehner: „Das werden die wenigsten in so kurzer Zeit schaffen.“K.M., D.S.

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