Jollydays verkaufte über seine Homepage und im Einzelhandel Gutscheine für Wellness-Urlaube, Klettergarten-Besuche, Fallschirmsprünge, romantische Dinners oder Wein-Seminare. Die Arbeiterkammer OÖ rechnet mit Tausenden geschädigten Gutscheininhabern.
Geht man nun von einem Durchschnittsgutscheinwert von 100 Euro aus, so wären 64.000 Gutscheininhaber von der Jollydays-Insolvenz betroffen. Sie können den Wert des Gutscheins zwar als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, müssen dafür aber laut Creditreform 25 Euro Gerichtsgebühr berappen. Doch es ist eher unwahrscheinlich, dass die Gläubiger eine Quote erhalten werden, da als Aktivum eigentlich nur ein Bankguthaben in Höhe von 95.000 Euro vorhanden ist.
Rollbalken gefallen
Außerdem ist bereits der letzte Rollbalken gefallen. „Das Unternehmen an sich ist jedoch nicht mehr lebensfähig und kann nicht fortgeführt werden“, schreibt der Masseverwalter in seinem ersten Bericht. „Die mit der Unternehmensfortführung verbundenen laufenden Kosten können nicht gedeckt werden.“ Am 21. August wurde der Betrieb geschlossen.
Durchforstet man die Jollydays-Bilanzen der vergangenen 17 Jahre, so muss man feststellen, dass das Unternehmen seit 2007 Verluste schreibt. Im Jahr 2008 betrug der Bilanzverlust bereits 2,24 Millionen Euro. Dieser stieg im Jahr 2022 bis auf 8,13 Millionen Euro. In den vergangenen 15 Jahren war das Eigenkapital in Millionenhöhe negativ.
Keine Überschuldung
In all den Jahren wurde dieses Problem in den Bilanzen mit zwei Sätzen abgetan. „Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt nicht vor, da in den folgenden Jahren mit Gewinnen gerechnet wird“, heißt es in den Bilanzen von 2008 bis 2022. „Dies geht aus einer mittelfristigen Planungsrechnung hervor, welche das Unternehmen erstellt hat.“
2018 ist das Geschäftsmodell massiv ins Wanken geraten. Damals stellte das Oberlandesgericht Wien aufgrund einer Klage des VKI fest, dass die kurze Einlösefrist von drei Jahren für Gutscheine unzulässig ist und diese grundsätzlich bis zu 30 Jahre gültig sein müssen.
Umsatz rückläufig
Laut Arbeiterkammer OÖ stellte Jollydays daraufhin die Einlösefrist um. Sie musste aber für nicht eingelöste Altgutscheine laut Insolvenzantrag zuletzt 1,4 Millionen Euro an Rückstellungen bilden. Zum Gerichtsurteil heißt es im ersten Bericht des Masseverwalters: „Letztlich ist das Geschäftsmodell, dass ursprünglich auch den Umstand einkalkulierte, dass verkaufte Gutscheine oft gar nicht eingelöst werden, mit der OLG-Entscheidung nicht mehr in den Ausmaß profitabel wie davor.“ Seit Frühjahr 2024 war der Umsatz rückläufig.
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