Investorenschutz: Weltweit vollstreckbar

Mehr Sicherheit für exportorientierte Unternehmen.

Das wohl umstrittenste Kapitel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) wird derzeit nicht verhandelt. Es gibt daher auch keine genauen Unterlagen zum geplanten Investitionsschutzabkommen. Allerdings hat die EU-Kommission angekündigt, in welche Richtung es gehen soll. Angestrebt wird ein "moderner Investorenschutz" mit Schiedsverfahren nach dem Vorbild der Freihandelsvereinbarung mit Kanada.

In einer globalisierten Wirtschaft sind Schiedsverfahren eine Selbstverständlichkeit. Bei Verträgen von Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten ist es "seit Jahrzehnten Standard, zur Streitbeilegung Schiedsverfahren zu vereinbaren", betont Rechtsanwalt Christian Aschauer von der Kanzlei ARP. Er weiß, wovon er spricht. Die Kanzlei ARP ist auf Schiedsgerichtsverfahren spezialisiert. Aschauer ist als Schiedsrichter tätig und unterrichtet an der Karl-Franzens-Universität in Graz Schiedsverfahrensrecht.

Für die Aufnahme von Schiedsvereinbarungen in die Verträge gibt es gute Gründe. Investoren benötigen für ihre Projekte Rechtssicherheit. Wenn etwa ein deutsches mit einem türkischen Unternehmen einen Vertrag schließt, dann will das deutsche Unternehmen beim türkischen Gericht keine Klagen einbringen. Das türkische Unternehmen hat kein Interesse, dass Meinungsverschiedenheiten vor deutschen Gerichten geklärt werden. Daher wird ein Schiedsverfahren in einem neutralen Drittland wie Österreich oder Schweiz vereinbart.

Wichtiger Player

Österreich ist laut Aschauer durchaus "ein wichtiger Player, weil wir eine starke Exportwirtschaft haben und zahlreiche Schiedsrichter aus Österreich kommen". Wien ist ein beliebter Standort für Schiedsverfahren.

Investorenschutz: Weltweit vollstreckbar
Christian Aschauer
Außerdem "sind staatliche Gerichtsurteile nur beschränkt im Ausland vollstreckbar", nennt Aschauer die wohl wichtigste Motivation, Rechtsstreitigkeiten durch Schiedsverfahren zu klären. Schiedsurteile hingegen werden international anerkannt. Eine Berufung ist nicht möglich. Allerdings gibt es in der EU Überlegungen, beim Investitionsschutz im Rahmen des TTIP eine Berufungsinstanz einzuführen.

Derzeit kursieren Ängste, internationale Konzerne könnten versuchen, über das geplante Investitionsschutzabkommen Sozial- und Umweltstandards in Österreich auszuhebeln. In dem neuen Abkommen der EU wurde, wie mit Kanada, festgelegt, dass "nichtdiskriminierende Maßnahmen" der Gesetzgebung keine Schadensersatzzahlungen rechtfertigen. Es sei denn, der Investor hat spezielle Zusagen erhalten. Das bedeutet etwa, dass die umstrittene Methode des Fracking zur Gasgewinnung in Österreich verboten werden kann. Das Verbot muss allerdings für inländische Unternehmen genauso gelten wie für Firmen aus dem Ausland. Sonst liegt eine Diskriminierung vor und es kann Schadenersatz geltend gemacht werden. In Deutschland wurde Fracking in einigen Bundesländern zuerst erlaubt und dann wieder verboten. Das könnte zu Schadenersatzzahlungen führen.

Auch der Versuch, gegen Sozialstandards vorzugehen, ist nicht so einfach umzusetzen. Nicht-EU-Staaten wurden wegen der Einführung eines Mindestlohns von ausländischen Unternehmen auf Schadenersatz geklagt. Durch den verpflichtenden Mindestlohn würden Investitionen gefährdet, lautete die Begründung. "Entscheidend ist nicht, ob eine Klage eingebracht wurde, sondern wie die Klage entschieden wird", kommentiert Aschauer diese Vorgangsweise. "Findige Anwälte finden viele Argumente, um zu klagen." In modernen Abkommen habe man einen Passus eingebaut, der es ermöglicht, Klagen ohne Aussicht auf Erfolg rasch abzuweisen. Außerdem seien die neuen Verfahren "deutlich transparenter".

Die Casinos Austria verlangen in einem Schiedsverfahren von Argentinien Schadenersatz. Es geht dabei um von 250 Millionen Dollar (219 Millionen Euro). Der südamerikanische Staat hatte den Casinos Austria die Glücksspiellizenz entzogen. Verhandelt wird der Fall vor einem Schiedsgericht in Washington.

Das ist kein Einzelfall. Die EVN hat ein Schiedsverfahren gegen Bulgarien beantragt. Der Streitwert beträgt einen dreistelligen Millionenbetrag. Weitere Verfahren laufen gegen die Ukraine oder Serbien.

In der Statistik für das Jahr 2013 des International Chamber of Commerce, die bedeutende Schiedsinstitution in Paris, wird Österreich in 20 Fällen als Kläger und in 15 Fällen als Beklagter genannt. Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten sind also keine Seltenheit. Österreich hat bisher etwas mehr als 60 bilaterale Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Weltweit existieren einige Tausend derartiger Abkommen.

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