AvW-Opfer dürfen auf mehr Geld hoffen
In der 350 Millionen Euro schweren Anlageaffäre AvW um den Kärntner Finanzbetrüger Wolfgang Auer-Welsbach (acht Jahre Haft) wird es noch einmal spannend. Denn: Das Finanzstrafverfahren gegen Auer-Welsbach – er soll beim Geschäft mit den Genussscheinen rund 59,88 Millionen Euro Körperschaftssteuer hinterzogen haben – könnte platzen.
Zwar liegt seit Sommer 2012 eine Steuer-Anklage gegen ihn vor, doch Richter Christian Liebhauser-Karl lässt die anscheinend nicht schlüssigen Finanz-Vorwürfe nochmals abklopfen. Vor wenigen Tagen hat er den Grazer AvW-Gutachter Fritz Kleiner mit einer neuen Expertise beauftragt. Grund sind offenbar zivile Gerichtsurteile, die geschädigte Anleger erfolgreich erstritten haben.
Verlust oder Gewinn
Demnach hat das Finanzkonglomerat AvW den Investoren sehr wohl zugesichert, die verkauften Genussscheine zum aktuellen Kurs wieder zurückzunehmen. Damit waren die Rückkäufe aber als Betriebsausgaben zu bilanzieren, wie es AvW auch verbucht hat, und außerdem entsprechende Rückstellungen in den Bilanzen zu bilden. Mehr noch: Dadurch, dass Auer-Welsbach den AvW-Kurs manipulierte und dieser immer nur stieg, machte die Finanzfirma bei den Rückkäufen Verluste – und nicht Gewinne, wie die Finanz meint.
„Wir sind guter Hoffnung, dass unsere Rechtsansicht richtig ist und nichts herauskommt“, sagt Franz Großmann, der Verteidiger von Auer-Welsbach, zum KURIER. Wird diese Rechtsmeinung von Gutachter und Gericht geteilt, würden am Ende auch die 12.500 geschädigten AvW-Anleger massiv profitieren. Sie würden eine wesentlich höhere Gläubigerquote aus dem Insolvenztopf erhalten, in dem 70,74 Millionen Euro liegen. Denn der Forderungsanspruch der Finanz (59,88 Millionen Euro) würde wegfallen.
„Das ist auch die Meinung der Masseverwalter“, bestätigt Wirtschaftsprüfer Ernst Malleg, der mit Anwalt Gerhard Brandl die beiden AvW-Insolvenzverfahren managt. Brandl und Malleg haben die Insolvenzforderung der Finanz bestritten und die Steuerbescheide schon im Mai 2012 beeinsprucht. „Die Abgabenschuld wird sich in null auflösen“, sagt Malleg. „Das ist aber das einzige Thema, wo wir auf der selben Seite wie Herr Auer-Welsbach kämpfen.“
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