Importstopp: EU stützt Bauern mit 165 Mio. Euro
Als Reaktion auf die Moskauer Importbeschränkungen für viele Lebensmittel hat die EU-Kommission ein neues Hilfsprogramm für den europäischen Agrarsektor beschlossen. Sie wird bis Ende des Jahres 165 Millionen Euro bereitstellen, um Erzeugern leicht verderblicher Obst- und Gemüsesorten zu helfen, wie die Brüsseler Behörde am Montagabend mitteilte.
„Ich freue mich, dass es der Kommission gelungen ist, weitere 165 Millionen Euro bereitzustellen, um dazu beizutragen, den infolge des russischen Einfuhrverbots entstandenen Preisdruck für Obst- und Gemüseerzeuger zu verringern", erklärte EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos am Montagabend. "Dieses Programm ist zielgerichteter als die ursprüngliche Regelung, doch innerhalb der vier Erzeugnisgruppen bleibt eine gewisse Flexibilität erhalten. Diese Marktstützungsmaßnahmen werden eine kurzfristige Erleichterung bringen.“
Tausende Tonnen Obst und Gemüse
Die neue Regelung, die bis Ende des Jahres gilt, umfasst jene zwölf Länder, die zwischen 2011 und 2013, vor allem im Zeitraum September bis Dezember bzw. September bis März durchschnittlich am meisten Obst und Gemüse nach Russland ausgeführt haben.
Orangen, Mandarinen, Clementinen, Weintrauben
Für vier Erzeugnisgruppen sind jeweils spezifische Mengen angegeben. Bei diesen vier Erzeugnisgruppen handelt es sich um Äpfel und Birnen (insgesamt 181 000 Tonnen); Zitrusfrüchte - Orangen, Mandarinen, Clementinen (insgesamt 96 090 Tonnen); sonstiges Gemüse - Karotten, Gurken, Paprika, Tomaten (insgesamt 44 300 Tonnen); sonstiges Obst - Kiwis, Pflaumen und Tafeltrauben (insgesamt 76 895 Tonnen). Eine Reihe von Erzeugnissen, die von der vorherigen Regelung, die ausgesetzt wurde, abgedeckt wurden – Kohl, Blumenkohl, Romanesco, Pilze und Beerenobst – sind nun nicht mehr enthalten.
Karfiol, Kohl und Pilze
Zusätzlich zu diesen spezifischen Mengen erhalten alle 28 Mitgliedstaaten laut EU-Kommissar eine Reserve von 3000 Tonnen für weitere Rücknahmen von Erzeugnissen, die in diesem Programm aufgelistet sind, sowie für Karfiol (Blumenkohl), Kohl und Pilze. Dabei haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bestimmten Erzeugnissen Vorrang zu geben.
Kostenlose Verteilung
Wie auch im vorherigen Hilfsprogramm ist in dieser Regelung "die EU-Unterstützung für Rücknahmen für die kostenlose Verteilung (100 Prozent EU-finanziert) und für Rücknahmen zu nicht der Ernährung dienenden Zwecken (z. B. Kompostierung) vorgesehen". Im zweiten Fall ist die Unterstützung der EU niedriger. Auch die Ernte vor der Reifung und Nichternte sind Optionen, für die die Unterstützung aber etwas geringer ausfällt. Wie bisher werden die Maßnahmen auch Erzeugern offenstehen, die nicht Mitglieder von Erzeugerorganisationen sind; allerdings erhalten Mitglieder von Erzeugerorganisationen mehr Unterstützung, nämlich 75 Prozent des vorgesehenen Betrags, Nicht-Mitglieder nur 50 Prozent.
Seit August Import-Verbot
Auf das am 7. August verhängte russische Einfuhrverbot für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU (sowie den USA, Kanada, Australien und Norwegen) hat die Europäische Kommission mit besonderen Marktstützungsmaßnahmen für Pfirsiche und Nektarinen (33 Mio. EUR) sowie verderbliches Obst und Gemüse (125 Mio. EUR), mit Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und Käse sowie mit zusätzlichen 30 Mio. EUR für Absatzförderungsprogramme reagiert. Dieses ursprüngliche Hilfsprogramm wurde durch die neue Sonderstützung ersetzt.
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