"Wie verlängere ich den Mietvertrag?"
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Ich bin Vermieterin und habe meine Wohnung für drei Jahre vermietet. Diese Frist läuft nun ab, der Mieter möchte aber gerne in der Wohnung bleiben. Wie gestalte ich die Verlängerung des Vertrages?
Auch wenn im Anwendungsbereich des MRG nach Ablauf einer ursprünglichen Befristung das Mietverhältnis stillschweigend um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert wird, ist anzuraten, die Verlängerung des Mietverhältnisses schriftlich in Form eines Nachtrags zum ursprünglichen Mietvertrag festzuhalten. Üblicherweise erfolgt bei einer Vertragsverlängerung auch eine Anpassung des zuletzt vereinbarten Mietzinses und dies sollte ebenfalls im Nachtrag zum Mietvertrag festgehalten werden. Erfolgen darüber hinaus Abänderungen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses, ist es ebenfalls ratsam, diese zu vereinbaren. Eine Vertragsverlängerung bedeutet auch die Verpflichtung, das Mietverhältnis neuerlich beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel anzuzeigen. Bei der Vertragsverlängerung ist auf die Mindestbefristung von drei Jahren Bedacht zu nehmen.
Wir sind Wohnungsmieter. Vor Kurzem waren zwei Makler hier und haben unsere Wohnung fotografiert. Unsere Wohnung soll im Paket mit anderen Wohnungen als Vorsorgewohnung verkauft werden. Welche Folgen hat das für uns?
Ich bin Wohnungseigentümer mit Eigengarten. Ich plane, auf der Terrasse eine Pergola zu errichten. Von 16 Miteigentümern haben 15 bereits zugestimmt. Die Mieter über mir stimmen nicht zu, weil sie Sorge haben, dass Einbrecher über meine Pergola leichter Zugang zu ihrem Balkon bekommen würden. Was kann ich tun, um mein Ziel verwirklichen zu können?
In einem solchen Verfahren erfolgt eine Interessensabwägung zwischen dem Bauwerber einerseits und dem, die Zustimmung verweigernden, Wohnungseigentümer andererseits. Die Änderungen müssen ohne Beschädigung der Substanz, ohne Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer, ohne Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses und der Übung des Verkehrs entsprechend errichtet werden. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Gericht die Zustimmung des einen Wohnungseigentümers gerichtlich ersetzen.
Ich habe gelesen, dass sich der Mietvertrag bei einem befristeten Mietverhältnis bei Ablauf der Befristung automatisch um drei Jahre verlängert. Ist das richtig?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
02.6.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft
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