Wohntelefon: Darf ich meine Wohnung als Ordination vermieten?

Wohntelefon: Darf ich meine Wohnung als Ordination vermieten?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 16. April 2018

Ich vermiete eine Wohnung aneine Psychotherapeutin, die die Wohnung nicht bewohnen, sondern als Praxis verwenden will. Darf ich die Wohnung auch als Ordination vermieten?

Bitte prüfen Sie vorweg Ihren Wohnungseigentumsvertrag, ob dort entsprechende Regelungen enthalten sind, was vor allem bei neueren Verträgen meist der Fall ist. Ist dies nicht der Fall und besteht eine Widmung als Wohnung, so dürfen – ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer – in der Wohnung keine Tätigkeiten ausgeführt werden, die mit einer Wohnnutzung unvereinbar sind bzw. mit einer stärkeren Beeinträchtigung für die Mitbewohner des Hauses verbunden sein können, als dies bei einer reinen Wohnnutzung der Fall ist.Vor allem dann, wenn mit einem hohen Patientenaufkommen zu rechnen ist, was zu entsprechendem Lärm und Schmutz in den Allgemein-Bereichen führt, kann durchaus ein Unterlassungsanspruch der übrigen Eigentümer gegen eine solche Nutzung bestehen.

Darf ich als Wohnungseigentümerin von Eigentümerversammlungen und der Einsicht in Kostenbelege der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden?

Nein, Sie haben ein Recht zur Teilnahme an derartigen Versammlungen und auch zur Beleg-Einsicht. Zur Not können Sie diese Rechte auch gerichtlich durchsetzen.

Wohntelefon: Darf ich meine Wohnung als Ordination vermieten?

20 Meter von meinem Haus wurde eine Wasserkraftanlage gebaut. Gegen die Lautstärke wurde bereits ein Dämmer eingebaut, trotzdem sind wir einem ständigen und immer noch lauten Surren ausgesetzt, was unseren Schlaf erheblich stört. Die Wasserrechtsbehörde erklärt sich für nicht mehr zuständig. An wen können wir uns wenden, um uns vor dem Lärm zu schützen?

Ich würde empfehlen, sich im nächsten Schritt an die Gesundheitsbehörde bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft zu wenden. Wenn der zuständige Amtsarzt feststellen sollte, dass es durch das Betriebsgeräusch tatsächlich zu einer Schlafstörung und damit letztlich auch zur Gesundheitsbeeinträchtigung kommt, ist davon auszugehen, dass dem Betreiber der Anlage zusätzliche Auflagen zum Schallschutz erteilt werden. Geschieht dies nicht und hat die Anlage alle behördlichen Bewilligungen rechtskräftig erhalten und alle in diesem Zuge erteilten behördlichen Auflagen erfüllt, bliebe ihnen nur noch ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch (wobei das Problem hier zumeist darin liegen wird, einen konkreten Schaden beziffern zu können).

Obwohl wir regelmäßig lüften, entsteht im Badezimmer neben der Armatur an der Innenwand des Raumes in den Fugen der rund 30 Jahren alten Fliesen immer wieder Schimmel. Wer ist dafür zuständig?

Das gelegentliche Auftreten von Schimmel in der Verfugung eines alten Fliesenbelages würde ich nicht als „ernsten Schaden des Hauses“, für dessen Behebung der Vermieter immer zuständig ist, ansehen. Wenn Ihr Mietvertrag keine ungewöhnlichen Regelungen enthält, welche für derartige Fälle die Erhaltungspflicht des Vermieters vorsehen, würde ich dieses Problem in Ihrer Verantwortung als Mieter sehen.

Wir sind 50 Wohnungseigentümer in einem Wohnhaus. Unser Hausverwalter verrechnet uns zu seinem Honorar zusätzlich Steuerberatungskosten. Ist das korrekt?

Dies hängt in erster Linie davon ab, was Sie mit dem Verwalter hinsichtlich seines Honorars vereinbart haben, eine derartige Vereinbarung kann durchaus auch einige Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen. Ist tatsächlich gar nichts vereinbart worden, hat der Verwalter Anspruch auf Honorar in angemessener Höhe. Dies gilt durchaus auch für ein angemessenes Honorar für die Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber den Finanzbehörden, dies insbesondere hinsichtlich der Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuer-Erklärungen und der Geltendmachung von Vorsteuern.

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