Wie können wir den Hauswart kündigen?
In unserem Genossenschaftshaus gibt es 20 Wohnungseigentümer und 73 Mieter. Der größte Kostenfaktor bei den Betriebskosten ist der Hauswart. Er putzt kaum, ist auch nur selten anwesend, in der Dienstwohnung wohnt sein Sohn. Die Verwaltung reagiert nicht auf unsere Beschwerden. Wie können wir den Hauswart loswerden?
Die Anstellung eines Hausbesorgers ist – wie auch die Beendigung des Dienstverhältnisses – eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung. In Ihrem Fall wird die Genossenschaft als Eigentümerin von 73 Wohnungen in diesen Fragen immer die Mehrheit haben, sie können als Wohnungseigentümer auf diesem Wege wenig tun. Möglich wäre aber, die Genossenschaft als Verwalterin der Liegenschaft zur Einhaltung ihrer Verwalterpflichten zu mahnen, da ihr die Überwachung der Reinigungsleitung obliegt. Bei älteren Dienstverhältnissen mit Dienstwohnung ist eine Kündigung selten erfolgreich. Anwesenheitspflichten des Dienstnehmers bestehen nur, wenn sie gesondert vereinbart und auch bezahlt werden.
Ich bin Wohnungseigentümerin. In unserem Haus ist es feucht, der Keller ist verschimmelt. Wir haben den Verwalter aufgefordert, die notwendigen Erhaltungsarbeiten durchzuführen, aber er kommt dem nicht nach. Was können wir tun?
Ich besitze ein Haus, das vor 1945 errichtet wurde. Darin befinden sich zwei Wohnungen. Nach 1954 ist das Haus aufgestockt worden, so ist eine dritte Wohnung entstanden. Laut Grundbuch gibt es aber nur zwei Wohnungen im Gebäude. Eine der Wohnungen nutze ich selbst, die anderen beiden möchte ich vermieten. Meine Frage ist jetzt, ob das Mietrechtsgesetz für die Wohnungen gilt?
Ich besitze zwei Wohnungen, die beide leer stehen. Ich überlege nun, ob ich sie vermieten soll. Wie kann ich mich gegen Mietnomaden schützen?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
1.06.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr
Thomas Sochor, Rechtsanwalt der Kanzlei Scheuch & Sochor
Kommentare