Wie bringen wir den Mieter dazu, dass er auszieht?
Ich habe meine Eigentumswohnung auf fünf Jahre befristet vermietet, drei davon sind vorbei. Der Mieter zahlt immer erst Ende des Monats und manchmal noch später. Er wollte im Juni ausziehen und meine Schwester wollte einziehen. Jetzt sagt er plötzlich, dass er nicht früher ausziehen wird. Was können wir tun? Wir würden ihm auch Geld dafür geben, dass er die Wohnung freimacht. Wie können wir uns absichern, dass er dann auch wirklich auszieht?
Für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses müssen entweder ein mietvertraglich wirksam vereinbarter Beendigungsgrund (Eigenbedarf) oder ein gesetzlich normierter Kündigungsgrund vorliegen. Bei einem Zahlungsrückstand von nie mehr als einem Monat wird weder eine Mietzins- und Räumungsklage, noch eine gerichtliche Aufkündigung zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Eine Mahnklage (bloße Zahlungsklage) könnte zwar erhoben werden, diese führt aber nicht zur Übergabe der Wohnung. Der vorzeitige Auszug des Mieters kann durch einen gerichtlichen Räumungsvergleich abgesichert werden. Dieser stellt zum vereinbarten End- und Übergabetermin einen sofort exekutierbaren Räumungstitel dar. Zur Absicherung der termingerechten Räumung und Übergabe der Wohnung vor Ablauf der vereinbarten Befristung kann allenfalls ein Geldbetrag (Übersiedlungskostenbeitrag) auf einem Treuhandkonto deponiert werden. Es wären entsprechende Auszahlungsbedingungen zu vereinbaren, etwa der Abschluss eines unbedingten gerichtlichen Räumungsvergleichs oder die tatsächlich erfolgte Räumung und Übergabe des Mietgegenstandes.
Ich habe gelesen, dass die Reparatur der Außenrollos von der Allgemeinheit bezahlt werden muss. Unsere Rollos sind nach 20 Jahren kaputt, die Verwaltung weigert sich aber. Wir haben gebeten, das man uns den Wohnungseigentumsvertrag schickt, aber die Verwaltung reagiert darauf nicht. Was können wir tun?
In unserer Wohnhausanlage gibt es zwölf Stiegen und etwa 180 Eigentümer. Das macht Abstimmungen sehr mühsam und wenn zum Beispiel der Lift in einer Stiege kaputt ist, müssen die Bewohner der anderen Häuser mitzahlen. Kann man die einzelnen Häuser irgendwie aufteilen?
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30.6.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Christoph Obermayer, Rechtsanwalt
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