Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?

Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?
Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer.

Wer ist für die Reparatur der Wohnungstüre zuständig?

Nach dem Mietrechtsgesetz ist der Vermieter zwingend für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses zuständig. Zu den allgemeinen Teilen des Hauses zählen die Außenfenster und auch die Wohnungseingangstüre. Wenn daher eine Erhaltungsarbeit an der Wohnungseingangstüre notwendig wird, fällt diese in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Weigert sich der Vermieter die Erhaltungsarbeit durchzuführen, kann der Mieter dies über einen Antrag in einem außerstreitigen Verfahren durchsetzen, in Wien bei der Schlichtungsstelle bei der Magistratsabteilung 50.


Ich möchte einen mündlichen Mietvertrag über ein Einfamilienhaus abschließen. Ist das ein Problem beziehungsweise kann es problematisch werden, den Mieter mündlich zu kündigen?

Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?
Mietvertrag mit orangem Schlüsselbund und Kugelschreiber
Grundsätzlich sind auch mündliche Mietverträge gültig und bindend. Aus Beweisgründen und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist aber zu raten, Mietverträge schriftlich abzuschließen.


Wir sind Hauptmieter einer Altbauwohnung in Wien und haben vor zwei Jahren eine neue Therme angeschafft. Nachdem wir uns mit dem Gedanken tragen auszuziehen, stellt sich die Frage, ob wir die Kosten ersetzt bekommen.

Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?
Das Mietrechtsgesetz sieht für bestimmte Investitionen bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter vor. Dazu gehören die Errichtung oder zeitgemäße Umgestaltung einer Heizung sowie die Erneuerung einer schadhaft gewordenen Heiztherme. Dabei ist eine jährliche Abschreibung von zehn Prozent zu berücksichtigen. Der Ersatzanspruch muss rechtzeitig, am besten mit der Kündigung des Mietverhältnisses, schriftlich geltend gemacht und die Rechnungen vorgelegt werden. Sollten Sie daher Ihr Mietverhältnis zwei Jahre nach der Anschaffung der Therme beenden, wären Ihnen 80 Prozent der aufgewendeten Kosten zu ersetzen. Nach zehn Jahren würde kein Ersatzanspruch mehr zustehen.


Vom Nachbargrundstück reichen Äste herüber. Dürfen wir diese absägen oder muss das der Nachbar machen? Wer trägt die Kosten für den Baumschnitt?

Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?
Nach der geltenden Rechtslage kann jeder Grundeigentümer die Wurzeln eines fremden Baums aus seinem Boden entfernen und die auf seinen Grund hereinragenden Äste eines fremden Baums abschneiden oder sonst benützen. Man darf aber weder den fremden Grund betreten noch den Baum erklettern oder daran eine Leiter anlegen, will man sich nicht der Gefahr einer Besitzstörungsklage des Eigentümers der fremden Pflanze aussetzen. Die Entfernung der Wurzeln oder Äste ist fachgerecht vorzunehmen und die Pflanze möglichst zu schonen. Der Nachbar, in dessen Grund die fremde Pflanze hereinragt, muss die Kosten der Beseitigung der Wurzeln und Äste selbst tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die eindringenden Äste oder Wurzeln Schaden angerichtet haben oder anzurichten drohen. In einem solchen Fall ist der Besitzer des Baumes zur Hälfte mit den Kosten der Beseitigung der Wurzeln oder Äste zu belasten.


Ich habe eine Frage zur Beschlussfassung im Wohnungseigentum. Wenn die nötige Mehrheit bei der Eigentümerversammlung gegeben ist, müssen die restlichen Eigentümer dennoch per Umlaufbeschluss gefragt werden?

Wohnungstüre: Wer zahlt die Reparatur?
Wenn die erforderliche Mehrheit bereits bei der Eigentümerversammlung zustande gekommen ist, müssen abwesende Eigentümer nicht zwangsläufig ergänzend befragt werden. Voraussetzung ist, dass die Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen und über die beabsichtigte Beschlussfassung informiert wurden.

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