Welche Investitionen kann man absetzen?

Welche Investitionen kann man absetzen?
Karin Fuhrmann ist Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Horwath

„Wenn eine Wohnung vermietet wird, können die notwendigen Investitionen steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Art der Investition können diese sofort, auf zehn Jahre verteilt oder auf die Restnutzungsdauer – bis zu 67 Jahren – abgesetzt werden. Instandhaltungsaufwand kann im Jahr der Bezahlung sofort steuerlich geltend gemacht werden. Ein solcher liegt üblicherweise dann vor, wenn die Investitionen nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer führen – zum Beispiel Ausmalen der Wohnung, Anstreichen der Fenster, Abschleifen des Bodens. Instandsetzungsaufwand in Wohngebäuden muss hingegen zwingend auf zehn Jahre verteilt werden. Beispiele dafür sind Austausch von Heizungsanlagen, Verbesserung der Wärmedämmung, Austausch von Wasser- und Heizungsinstallationen, Trockenlegung von Mauern etc. Die längere Abschreibungsdauer rechtfertigt sich durch die wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes der Wohnung, welche sich u. a. auch in einer längeren Nutzungsdauer ausdrückt. Sollten hingegen zum Beispiel Wände in der Wohnung versetzt werden, führt dies zu Herstellungskosten, die nur auf die Restnutzungsdauer der Wohnung steuerlich abgesetzt werden können. Der erstmalige Einbau einer Küche kann steuerlich auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.“

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