Was kann ich gegen den Küchengeruch im Stiegenhaus tun?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Georg Röhsner
Ich bin Mieter einer Altbauwohnung in Wien. Vor einigen Monaten hat im Erdgeschoss ein Steakrestaurant eröffnet. Da die Restaurantbetreiber die Tür von der Küche zum Stiegenhaus fast immer geöffnet haben, ist die Geruchs- und Rauchbelästigung in unserem Stiegenhaus enorm. Die Restaurantbesitzer ignorieren meine Bitte, die Türe zu schließen. Was kann ich tun?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, welche Sie auch nebeneinander nutzen können:
- Sie sollten mit der zuständigen Gewerbebehörde sprechen, damit diese die Einhaltung der Betriebsanlagengenehmigung (die wohl eine entsprechende Lüftung der Küche über Dach vorsieht) überprüft und entsprechende Maßnahmen setzt;
- Sie können vom Vermieter verlangen, dass er den Missstand durch geeignete Maßnahmen – bis hin zur Kündigung der Mieters des Lokals – beseitigt. Dies können Sie, wenn der Vermieter nicht reagiert, auch gerichtlich durchsetzen. Zu überlegen wäre im Falle, dass Sie wirklich stark beeinträchtigt sind (etwa weil der Gestank in Ihre Wohnung zieht), bis zur tatsächlichen Beseitigung einen angemessenen Teil des Mietzinses einzubehalten;
- Schließlich können Sie auch selbst gegen den Betreiber des Lokals mittels Unterlassungsklage gerichtlich vorgehen.
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