Wann kann man den Mietvertrag für eine Garage kündigen?

Mietvertrag
Peter Hauswirth ist Wohnrechtsexperte der Kanzlei Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte.

Ich bin Mieterin einer Wohnung, die ich vor einem Jahr von meinen Eltern übernommen habe. Mein Vater ist verstorben und meine Mutter ist umgezogen. Ich habe einen neuen Vertrag bekommen und die Miete wurde auf das Dreifache erhöht. Ich habe damals zugestimmt, frage mich jetzt aber, ob der Vermieter das überhaupt darf?

Die Verwaltung gibt mir keine Aufgliederung der Kosten. Wie komme ich zu einer Abrechnung?Bei Wohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen, gelten Obergrenzen, die der Vermieter einzuhalten hat. Wird vermutet, dass diese durch den Neuabschluss des Mietvertrages mit Ihnen überschritten wurden, so kann man den Mietzins bei Gericht – oder in Gemeinden, wo es eine solche gibt, bei der Schlichtungsstelle – überprüfen lassen. Bei unbefristeten Verträgen ist ein derartiger Antrag jedoch längstens binnen drei Jahren ab Abschluss des Mietvertrages zu stellen. Wenn Sie aber einen Pauschalmietzins zahlen (hier werden Miete, Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und Betriebskosten nicht gesondert ausgewiesen) so müssen Sie im Vorfeld die Aufgliederung bei der Schlichtungsstelle beantragen.


Meine Mutter hat ihre Garage vermietet. Kann hier ein Gewohnheitsrecht entstehen? Was passiert, wenn sie die Garage einmal selbst nützen will?

Wann kann man den Mietvertrag für eine Garage kündigen?
ARCHIV - Eine Überwachungskamera an der Einfahrt von einem Parkhaus, aufgenommen am 15.08.2011 in Leipzig (Sachsen). Foto: Peter Endig/dpa (zu lsn «Minikameras, versteckte Überwachung, Spähaffäre - Sachsens Datenschützern geht die Arbeit nicht aus» vom 10.08.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Wenn Sie mit Gewohnheitsrecht meinen, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich sein sollte, so ist dies zu verneinen. Auch wenn im Vertrag keine Kündigungsfristen vorgesehen sind, kann der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) gekündigt werden.


Ich habe meine Wohnung für fünf Jahre vermietet. Die Mieterin ist zum Ende der Befristung nicht ausgezogen und wollte verlängern. Ich war einverstanden und habe keinen neuen Mieter gesucht. Wir haben ein paar Tage den neuen Vertrag hin- und hergemailt und bei einem Gespräch letzte Woche hat sie gesagt, dass sie doch ausziehen will. Hat sich der Vertrag automatisch verlängert, weil sie nicht ausgezogen ist? Welche Fristen muss sie einhalten?

Wann kann man den Mietvertrag für eine Garage kündigen?

Ein befristeter Mietvertrag gilt als einmalig auf drei Jahre erneuert, wenn es nicht zu einer vertraglichen Verlängerung kommt oder der Vertrag aufgelöst wird. Der Mieter hat jedoch bei automatisch verlängerten Mietverhältnissen das Recht, jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Daran hat sich auch die Mieterin zu halten. Es sei denn, aus den Vertragsverlängerungsgesprächen ergibt sich eine abweichende Vereinbarung, die sie zum sofortigen Auszug berechtigen würde.


Ich habe schon im Jahr 2009 den Fertigstellungsbescheid für mein Einfamilienhaus an die Gemeinde geschickt, aber nie eine Zahlungsaufforderung für das Anschließen des Kanals bekommen. Jetzt soll ich plötzlich die Kanaleinmündungsabgabe zahlen. Kann mir das nach über fünf Jahren noch vorgeschrieben werden?

Wann kann man den Mietvertrag für eine Garage kündigen?

Das Recht der Behörde, eine Kanaleinmündungsabgabe festzusetzen, verjährt grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf jenes Jahres zu laufen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Nach dem niederösterreichischen Kanalgesetz entsteht dieser Anspruch der Gemeinde mit dem Einlagen der Fertigstellungsanzeige. Wenn Sie die Fertigstellungsanzeige daher im Jahr 2009 an die Gemeinde geschickt haben, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2009 zu laufen. Die Gemeinde hätte daher bis 31.12.2014 Zeit gehabt, Ihnen eine Kanaleinmündungsabgabe vorzuschreiben.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON

Tel: 01/52 65 760 19.10.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr Sigrid Räth, Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

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