Vom schiefen Balkon bis zum Musiker nebenan
Ich bin Mieter einer Wohnung. Das Gefälle des Balkons ist viel zu stark. Wir können gar nicht draußen essen, weil der Tisch so schief steht. Die Verwaltung sagt, es gibt keine Ö-Norm für ein maximales Gefälle, daher kann sie nichts tun. Stimmt das? Was kann ich unternehmen?
Als Mieter haben Sie einen Balkon mitgemietet, der zum bedungenen Gebrauch taugen sollte. Selbst wenn es keine Ö-Norm für ein maximales Gefälle geben sollte, können Sie als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter mit der Verschaffung des bedungenen Gebrauchs argumentieren. Ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Balkons aufgrund seiner starken Neigung nicht möglich, steht Ihnen bis zur Behebung des Mangels ein Mietzinsminderungsrecht zu, dass sich nach dem Grad der Unbrauchbarkeit richtet.
Ich bin Eigentümer von mehreren Wohnungen in einer Anlage. Die Parkplätze sind an Eigentümer (nicht an mich) und an Dritte vermietet. Ich habe mein Auto aufgrund von Ladetätigkeiten auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt. Der Mieter des Parkplatzes hat einen Abschleppdienst geholt. Ich soll nun die Kosten übernehmen. Muss ich mir das gefallen lassen?
Der Balkon meiner Mietwohnung soll saniert werden. Die Arbeiter wollen die Kübel mit heißem Asphalt durch meine Wohnung tragen, weil es angeblich nicht erlaubt ist, diese an der Außenseite des Gebäudes hochzuziehen. Muss ich das dulden?
Das Mietrechtsgesetz sieht vor, dass ein Mieter die vorübergehende Benützung seiner Wohnung zulassen muss, wenn diese zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses notwendig oder zweckmäßig ist. Natürlich sind alle Arbeiten so durchzuführen, dass eine möglichst weitgehende Schonung des Mietrechts des betroffenen Mieters gewährleistet ist.
Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses. Unsere 50-jährigen Nachbarn haben begonnen, Trompete und Saxofon zu spielen. Sie spielen stundenlang, Gespräche haben nichts gebracht. Sie sagen, sie dürfen von sechs Uhr Früh bis 22 Uhr üben. Stimmt das?
Ich bin Wohnungseigentümer, in unserem Haus gibt es einen Gemeinschaftsgarten. Einer der Miteigentümer nutzt den Garten regelmäßig als Hundeklo. Es wächst schon nichts mehr, weil so viele Häufchen herumliegen. Was können wir dagegen unternehmen?
Einer meiner Mieter betrachtet das Stiegenhaus als sein Eigentum. Er lagert Holz und spaltet es auch dort. Was kann ich dagegen unternehmen?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
29.6.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr
Christoph Obermayer, Rechtsanwalt und Wohnrechtsexperte
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