Schutz vor Mietbetrügern

Schutz vor Mietbetrügern
Immer wieder fallen Wohnungssuchende auf Lockangeboten herein. Auf diese Alarmsignale sollten Sie achten.

Angebote wie jenes im Bild fallen ins Auge, weil sie von den Marktpreisen deutlich abweichen. Melden sich Interessenten auf so ein Inserat, dann wird ihnen die Wohnung häufig nicht einmal gezeigt. Sie werden vertröstet, etwa weil diese noch renoviert werden muss, und mit Fotos abgespeist. Nun passiert das, was die Alarmglocken schrillen lassen sollte: Den künftigen Bewohnern wird eine Vorauszahlung abverlangt: Provision, Kaution, die erste Monatsmiete. Sobald der Betrag überwiesen ist, ist der Vermieter oder der Makler, der die Wohnung angeboten hat, plötzlich nicht mehr erreichbar. Denn in vielen Fällen existiert weder das Angebot noch das vermittelnde Maklerbüro.

Betrugsmethoden

Fälle von Wohnungsbetrug wie dieser kommen immer wieder vor. „Unglaublich günstige Preise, fehlende Firmenangabe, keine Anschrift in Österreich, nur eine Handynummer oder eMail-Adresse deuten darauf hin, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht“, sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI). All diese Punkte sollten hellhörig machen. Oft agieren die Täter auch vom Ausland aus. Den Interessenten wird gesagt, dass der Schlüssel für das Mietobjekt erst zugeschickt werden kann, sobald ein bestimmter Betrag auf das ausländische Konto eingezahlt wird. Oder den Mietern wird zwar gegen Zahlung einer bestimmten Summe ein Schlüssel ausgehändigt, doch dieser sperrt die Eingangstüre zur Wohnung nicht. Auch weit verbreitet: Für Adressen besonders exklusive Wohnungen wird man zur Kasse gebeten, die Besitzer dieser Objekte wissen jedoch oft gar nichts davon.

Kaum möglich, das Geld zurückzuholen

Eine Verfolgung der Täter ist besonders schwierig, wenn diese vom Ausland aus agieren. Aber auch wenn ein österreichischer Vermittler auftritt, von diesem aber nur eine Handynummer oder eine eMail-Adresse bekannt ist, könnten die Geschädigten leer ausgehen. Denn eine Klage kann nur zugestellt werden, wenn zumindest eine Postadresse bekannt ist.

Tipps

Diese Punkte sollten Wohnungssuchende beachten: Lassen Sie sich nicht zur Zahlung eines bestimmten Betrags – etwa um die kostengünstige Wohnung zu reservieren – drängen. Überweisen Sie die Kaution erst dann, wenn der Vertrag unterschrieben ist und der Mieter den passenden Schlüssel erhalten hatFragen Sie bei der Wirtschaftskammer nach, ob der Makler eine Gewerbeberechtigung hat.

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