Muss ich den Vertrag kündigen?
Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses und habe einen Teil untervermietet. Muss ich den Untermieter gerichtlich kündigen oder reicht ein Brief? Muss ich mich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten oder könnte ich in einem neuen Vertrag zum Beispiel auch eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbaren? Muss man einen befristeten Vertrag überhaupt kündigen?
Die Vermietung eines Einfamilienhauses unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Der Untervermieter kann daher auch per Brief kündigen, jedoch ist die Einbringung einer gerichtlichen Kündigung zu empfehlen, weil damit ein exekutierbarer Räumungstitel geschaffen wird. Würde man nur per Brief kündigen und der Untermieter zieht nicht aus, muss man erst eine Räumungsklage einbringen und kann erst nach Vorliegen des Urteils die gerichtliche Delogierung beantragen. Damit kann sich die Räumung verzögern. Wenn das Bestandverhältnis nicht dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt und keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsletzten. Es kann aber auch eine kürzere Frist vereinbart werden. Wird der Mietvertrag befristet abgeschlossen, endet er mit dem vereinbarten Endtermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ich bin Mieterin einer nicht geförderten Genossenschaftswohnung mit Kaufoption. Wir haben die Erlaubnis bekommen, im Badezimmer auf unsere Kosten eine zusätzliche Dusche einzubauen. Die Verwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass sich dadurch der Nutzwert ändern würde und dann die Miete geringfügig angehoben werden könnte. Wenn wir in ein paar Jahren kaufen, würde sich dadurch auch der Kaufpreis erhöhen. Damit würden wir aber doppelt und dreifach zahlen. Kann das stimmen?
Ich habe mit meinem gerade verstorbenen Mann in einer gemeinsamen Mietwohnung gewohnt und stehe auch im Mietvertrag. Gemeldet bin ich in meiner alten Studentenwohnung, die ich, weil die Miete sehr günstig ist, über all die Jahre behalten habe. Kann ich in der großen Wohnung bleiben oder kann mich der Vermieter kündigen?
In meiner Mietwohnung gibt es seit Jahren ein massives Schimmelproblem. Die Verwaltung tut aber nichts. Wie muss ich vorgehen? Ich wohne seit Wochen bei einer Freundin, weil die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Kann mich der Vermieter wegen Nichtbenützung kündigen?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
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10.3.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Nadja Shah, Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung
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