Muss ich ausmalen?
Ich ziehe bald aus meiner Mietwohnung aus. Einen Raum habe ich in Beige und Violett gestrichen. Muss ich jetzt frisch ausmalen?
Zunächst ist einmal abzuklären, ob im Mietvertrag überhaupt eine sogenannte Ausmalverpflichtung enthalten ist. Sollte eine solche vorhanden sein, müssen Sie grundsätzlich nur dann ausmalen, wenn die Malerei über die normale Abnützung hinaus geht. Denn für den Obersten Gerichtshof (OGH) ist eine Vereinbarung, die Mieter nach Mietende bei gewöhnlicher Abnützung des Mietobjekts zur Vornahme von Endrenovierungsarbeiten verpflichtet, ungültig. Bei bunt gestrichenen Wänden verhält es sich grundsätzlich so, dass nur dann ausgemalt werden muss, wenn die Malerei übermäßig abgenutzt wurde. Wurden die Wände jedoch in dunklen Farben gestrichen, wird man schon ausmalen müssen.
Ich bewohne eine Mietwohnung in einem Altbau und bezahle monatlich meine Betriebskosten-Pauschalbeträge. Jahrelang hatte ich ein Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung, nun soll ich plötzlich eine Nachzahlung von 400 Euro leisten. Wie kann das sein? Wie kann ich die Jahresabrechnung überprüfen?
Ich habe seit drei Jahren meine Eigentumswohnung vermietet. Die Wohnungseingangstür schließt zwar noch, sieht aber nicht mehr schön aus. Die Hausverwaltung sagt, dass in diesem Fall kein Austausch der Wohnungseingangstür auf Kosten der Eigentümergemeinschaft vorgenommen wird. Stimmt das?
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses zuständig. Dazu zählen die Außenfenster, die Terrassen und auch die Wohnungseingangstüre. Wenn eine Erhaltungsarbeit an der Tür notwendig wird, fällt dies somit in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft. Ein Austausch einer funktionierenden Wohnungseingangstüre aus rein ästhetischen Aspekten fällt allerdings nicht in die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft.
Ich bin Hauptmieter einer Altbauwohnung. Der Eigentümer will nun ohne die Mieter zu fragen Loggien anbauen lassen. Darf er das ohne unsere Zustimmung tun?
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
5.5.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Sigrid Räth, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
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